EEWärmeG passt nicht zu Kurzergebnis
Verfasst: 16. Juli 2019, 12:18
Sehr geehrter Herr Obermüller,
bei meinem aktuellen Nichtwohngebäude, das ich gerade rechne, ergeben sich in den Kurzergebnissen plausible Werte für den End- und Primärenergiebedarf der Heizung und der raumlufttechnischen Heizfunktion.
Die benötigte Endenergie für die RLT-Heizfunktion beträgt ca. 10.500 kWh/a, der Endenergiebedarf für die Heizung ca. 174.500 kWh/a.
Im Nachweis nach EEWärmeG liegt der Wärmeenergiebedarf für Heizung, Kühlung und Warmwasser bei ca. 353.500 kWh/a. Dieser teilt sich auf in ca. 167.000 kWh/a für die statische Heizung und ca. 186.000 kWh/a für die Heizung der RLT. Warmwasser und Kühlung sind in diesem Gebäude nicht vorhanden. Ich vermute, dass bei dieser Berechnung nach EEWärmeG der Anteil statische Heizung und Heizung RLT aufaddiert und als Summe für Heizung RLT ausgegeben wird. Dadurch wird der Heizwärmebedarf etwa verdoppelt.
Ich bitte Sie dies zu überprüfen.
m.f.G.
Steffen Haase
bei meinem aktuellen Nichtwohngebäude, das ich gerade rechne, ergeben sich in den Kurzergebnissen plausible Werte für den End- und Primärenergiebedarf der Heizung und der raumlufttechnischen Heizfunktion.
Die benötigte Endenergie für die RLT-Heizfunktion beträgt ca. 10.500 kWh/a, der Endenergiebedarf für die Heizung ca. 174.500 kWh/a.
Im Nachweis nach EEWärmeG liegt der Wärmeenergiebedarf für Heizung, Kühlung und Warmwasser bei ca. 353.500 kWh/a. Dieser teilt sich auf in ca. 167.000 kWh/a für die statische Heizung und ca. 186.000 kWh/a für die Heizung der RLT. Warmwasser und Kühlung sind in diesem Gebäude nicht vorhanden. Ich vermute, dass bei dieser Berechnung nach EEWärmeG der Anteil statische Heizung und Heizung RLT aufaddiert und als Summe für Heizung RLT ausgegeben wird. Dadurch wird der Heizwärmebedarf etwa verdoppelt.
Ich bitte Sie dies zu überprüfen.
m.f.G.
Steffen Haase