Abluft/Zuluft mit WRG, Luftwechsel ?
Verfasst: 20. Februar 2019, 15:51
Wenn man in einer Wohnung eine Abluft/Zuluft mit WRG einträgt, wird nicht nach dem Luftwechsel gefragt.
Gibt es hier einen Mindestluftwechsel, der einzuhalten ist?
Hintergrund:
Wohnungen mit ca. 75 qm, nach DIN 1946-6 ist für den Feuchteschutz ein Mindestluftwechsel von ca. 30 cbm/h erforderlich.
Für ventilatorgestüzte Systeme ist ein rezuzierter Luftwechsel von ca. 70 cbm/h und ein Nennluftwechsel von ca. 100 cbm/h in der DIN 1946-6 genannt.
Unsere Überlegung ist hier, ob es zulässig ist, die dezentralen Lüfter in den Außenwänden mit WRG so auszulegen, dass nur der Luftwechsel für den Feuchteschutz (30 cbm/h) eingehalten wird und trotzdem in der EnEV Berechnung Abluft/Zuluft mit WRG eingetragen werden kann?
Gibt es hier einen Mindestluftwechsel, der einzuhalten ist?
Hintergrund:
Wohnungen mit ca. 75 qm, nach DIN 1946-6 ist für den Feuchteschutz ein Mindestluftwechsel von ca. 30 cbm/h erforderlich.
Für ventilatorgestüzte Systeme ist ein rezuzierter Luftwechsel von ca. 70 cbm/h und ein Nennluftwechsel von ca. 100 cbm/h in der DIN 1946-6 genannt.
Unsere Überlegung ist hier, ob es zulässig ist, die dezentralen Lüfter in den Außenwänden mit WRG so auszulegen, dass nur der Luftwechsel für den Feuchteschutz (30 cbm/h) eingehalten wird und trotzdem in der EnEV Berechnung Abluft/Zuluft mit WRG eingetragen werden kann?