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Abluft/Zuluft mit WRG, Luftwechsel ?

Verfasst: 20. Februar 2019, 15:51
von Dehn
Wenn man in einer Wohnung eine Abluft/Zuluft mit WRG einträgt, wird nicht nach dem Luftwechsel gefragt.
Gibt es hier einen Mindestluftwechsel, der einzuhalten ist?
Hintergrund:
Wohnungen mit ca. 75 qm, nach DIN 1946-6 ist für den Feuchteschutz ein Mindestluftwechsel von ca. 30 cbm/h erforderlich.
Für ventilatorgestüzte Systeme ist ein rezuzierter Luftwechsel von ca. 70 cbm/h und ein Nennluftwechsel von ca. 100 cbm/h in der DIN 1946-6 genannt.

Unsere Überlegung ist hier, ob es zulässig ist, die dezentralen Lüfter in den Außenwänden mit WRG so auszulegen, dass nur der Luftwechsel für den Feuchteschutz (30 cbm/h) eingehalten wird und trotzdem in der EnEV Berechnung Abluft/Zuluft mit WRG eingetragen werden kann?

Re: Abluft/Zuluft mit WRG, Luftwechsel ?

Verfasst: 20. Februar 2019, 18:50
von Andreas Obermüller
Der Luftwechsel ist in der EnEV nicht "variabel" und wird gemäß DIN 4108-6 Anhang D festgelegt. Es wird mit einem Anlagenluftwechsel von na = 0,4 1/h gerechnet. Das entspricht in etwa dem reduzierten Luftwechsel. Bei der EnEV geht es eher nicht um eine "realistische" Abbildung der Anlage, sonder um eine "einheitliche" Abbildung. Meines Wissens nach könnte man den Anlagenluftwechsel noch auf 0,35 reduzieren, aber warum? Die EnEV sieht 0,4 vor und damit ist die Berechnung immer "korrekt".