Hallo Herr Obermüller, hallo zusammen,
mich würde generell mal interessieren, wie mit dem Thema Zirkulationsleitung in Einfamilienhäusern verfahren wird.
Im Energieplaner kann ich lediglich Zirkulationsleitung ja/nein bzw. noch die Leistung der Pumpe wählen bzw. ändern.
Dies verschlechtert den Primärenergiebedarf um einige Prozent und damit sind u.U. wiederum Mehrmaßnahmen in der Dämmung notwendig.
Eine Eingabe für sog. intelligente Pumpen ist nicht möglich.
Gem. einem Merkblatt des DVGW (Deutscher Verein des Gas und Wasserfaches, MerkblattW551) ist bei einem Leitungsinhalt über 3l eine Zirkulationsleitung zu verbauen. Dieses Merkblatt wird als Ergänzung zur Trinkwasserverordnung als a.R.d.T aufgeführt. Laut der Aussage des DVGW würde dies bedeuten, dass Zirkulationsleitungen in einem Großteil der Einfamilienhäuser vorgeschrieben sind. Demgegenüber steht nun der nicht unerhebliche Energieverbrauch einer Zirkulationspumpe.
Bisher habe ich bei geplanten EFH keine Zirkulationsleitungen mit dem Hinweis auf den Energieverbrauch verbaut, es sei denn, diese waren ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht.
Ist eine Zirkulation in EFH nun Pflicht oder ist das Merkblatt nur als Empfehlung zu sehen?
Danke schon mal,
Grüße
Markus Senger
Zirkulationsleitung Einfamilienhaus
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Re: Zirkulationsleitung Einfamilienhaus
Meiner Kenntnis nach müssen für "Kleinanlagen" keine Zirkulationsleitungen genbaut werden und Ein- und Zweifamilienhäuser zählen zu den Kleinanlagen. Bei Zweifamilienhäusern wird eine Zirkulatin empfohlen. (Ich bin hier aber kein Fachmann, das ist nur mei nprivater Stand...!) siehe z. B.: https://www.haustechnikdialog.de/SHKwis ... rinkwasser
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Zirkulationsleitung Einfamilienhaus
beachten:
Kleinanlagen
Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen – unabhängig von der Größe des Warmwasser-Speichers und dem Inhalt bzw. der Länge der Rohrleitungen – zu den Kleinanlagen und brauchen laut Trinkwasserverordnung nicht untersucht zu werden.
Kleinanlagen sind wie folgt definiert:
Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers kleiner oder gleich 400 Liter und Inhalt der längsten Rohrleitung kleiner oder gleich 3 Liter
Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Trifft eines von beiden nicht zu, so handelt es sich um eine Großanlage.
Kleinanlagen
Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen – unabhängig von der Größe des Warmwasser-Speichers und dem Inhalt bzw. der Länge der Rohrleitungen – zu den Kleinanlagen und brauchen laut Trinkwasserverordnung nicht untersucht zu werden.
Kleinanlagen sind wie folgt definiert:
Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers kleiner oder gleich 400 Liter und Inhalt der längsten Rohrleitung kleiner oder gleich 3 Liter
Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Trifft eines von beiden nicht zu, so handelt es sich um eine Großanlage.