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Sondernachweis KfW55 NWG

Verfasst: 8. Juli 2017, 08:35
von Moritz
Moin zusammen,

im Zusammenhang mit dem Sondernachweis für ein KfW55 Nichtwohngebäude ist mit folgendes aufgefallen:

Das Ausgangsgebäude erfüllt die ENEV nicht, weil der mittlere U-Wert der opaken Bauteile nicht eingehalten ist.
Schalte ich in den Berechnungsmodus für das Effizienzhaus um, so ist der mittlere U-Wert für die opaken Bauteile plötzlich eingehalten.
Kann es sein, dass hier noch die Anforderungswerte der ENEV vor der Verschärfung hinterlegt sind?

Grüße

Moritz

Re: Sondernachweis KfW55 NWG

Verfasst: 8. Juli 2017, 22:34
von Andreas Obermüller
Die Anfordernugswerte der mittleren U-Werte für den KfW-Effizienzhaus-Nachweis müssen im Dialog "Sondernachweise" gemäß den Anforderungen der KfW eingegeben werden. Haben Sie das gemacht?

Andreas Obermüller

Re: Sondernachweis KfW55 NWG

Verfasst: 11. Juli 2017, 11:27
von Moritz
Das hat ja mit dem ENEV-Nachweis nichts zu tun, der als Grundvoraussetzung für den Sondernachweis eingehalten sein muss ...

Auf dem Blatt Sondernachweis ist es korrekt dargestellt.

Die Software ändert den zulässigen Höchstwert für den mittleren U-Wert der Außenwände von 0,28 W/m²K im ENEV-Modus auf 0,35 W/m² im KfW-Modus.

ENEV-Modus
ENEV.jpg
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KfW-Modus
Sondernachweis.jpg
Sondernachweis.jpg (29.23 KiB) 2032 mal betrachtet

Re: Sondernachweis KfW55 NWG

Verfasst: 11. Juli 2017, 13:52
von Andreas Obermüller
OK, jetzt habe ich es verstanden. Sie meinen den "Tool-Tipp" in der Anzeige. Zu beachten ist, dass im KfW-Modus kein EnEV-Nachweis geführt wird. (Der Grenzwert kommt aus dem IBP-Kernel.) Aber ich werde hier besser die KfW-Werte anzeigen....

Andreas Obermüller