Sondernachweis KfW55 NWG

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Moritz
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Sondernachweis KfW55 NWG

#1 Beitrag von Moritz »

Moin zusammen,

im Zusammenhang mit dem Sondernachweis für ein KfW55 Nichtwohngebäude ist mit folgendes aufgefallen:

Das Ausgangsgebäude erfüllt die ENEV nicht, weil der mittlere U-Wert der opaken Bauteile nicht eingehalten ist.
Schalte ich in den Berechnungsmodus für das Effizienzhaus um, so ist der mittlere U-Wert für die opaken Bauteile plötzlich eingehalten.
Kann es sein, dass hier noch die Anforderungswerte der ENEV vor der Verschärfung hinterlegt sind?

Grüße

Moritz
Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis KfW55 NWG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Anfordernugswerte der mittleren U-Werte für den KfW-Effizienzhaus-Nachweis müssen im Dialog "Sondernachweise" gemäß den Anforderungen der KfW eingegeben werden. Haben Sie das gemacht?

Andreas Obermüller
Moritz
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Re: Sondernachweis KfW55 NWG

#3 Beitrag von Moritz »

Das hat ja mit dem ENEV-Nachweis nichts zu tun, der als Grundvoraussetzung für den Sondernachweis eingehalten sein muss ...

Auf dem Blatt Sondernachweis ist es korrekt dargestellt.

Die Software ändert den zulässigen Höchstwert für den mittleren U-Wert der Außenwände von 0,28 W/m²K im ENEV-Modus auf 0,35 W/m² im KfW-Modus.

ENEV-Modus
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KfW-Modus
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Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis KfW55 NWG

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

OK, jetzt habe ich es verstanden. Sie meinen den "Tool-Tipp" in der Anzeige. Zu beachten ist, dass im KfW-Modus kein EnEV-Nachweis geführt wird. (Der Grenzwert kommt aus dem IBP-Kernel.) Aber ich werde hier besser die KfW-Werte anzeigen....

Andreas Obermüller
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