EEWärmeG, Schule der Öffentlichen Hand
Verfasst: 5. Juli 2017, 16:56
Liebe Mitstreiter
Es geht um das EEWärmeG, genau gesagt um eine Schule der Öffentlichen Hand an die ein Neubau gestellt wird.
Die Frage ob der Anbau im Sinne des EEWärmeG ein Neubau ist stelle ich an dieser Stelle nicht und ich gehe von einem Neubau aus. Regenerative können nicht genutzt werden, also dämme ich das Gebäude um 15% besser und ich habe eine Lüftungsanlage mit mindesten 72% Wärmerückgewinnung.
Frage 1. Wie kann ich die 72% Wärmerückgewinnung für den Sondernachweis nutzen?
Frage 2. Die BPU war am 18.12.2014 und zu diesem Datum war es in dem Nachweis OK und jetzt, zum heutigen Zeitpunkt ist das EEWärmeG nur zu 53,2% erfüllt? Hat sich das Gesetz geändert und wann hat es sich geändert?
Mit freundlichen Grüßen
Dettki
Es geht um das EEWärmeG, genau gesagt um eine Schule der Öffentlichen Hand an die ein Neubau gestellt wird.
Die Frage ob der Anbau im Sinne des EEWärmeG ein Neubau ist stelle ich an dieser Stelle nicht und ich gehe von einem Neubau aus. Regenerative können nicht genutzt werden, also dämme ich das Gebäude um 15% besser und ich habe eine Lüftungsanlage mit mindesten 72% Wärmerückgewinnung.
Frage 1. Wie kann ich die 72% Wärmerückgewinnung für den Sondernachweis nutzen?
Frage 2. Die BPU war am 18.12.2014 und zu diesem Datum war es in dem Nachweis OK und jetzt, zum heutigen Zeitpunkt ist das EEWärmeG nur zu 53,2% erfüllt? Hat sich das Gesetz geändert und wann hat es sich geändert?
Mit freundlichen Grüßen
Dettki