EEWärmeG, Schule der Öffentlichen Hand

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Dettki
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EEWärmeG, Schule der Öffentlichen Hand

#1 Beitrag von Dettki »

Liebe Mitstreiter

Es geht um das EEWärmeG, genau gesagt um eine Schule der Öffentlichen Hand an die ein Neubau gestellt wird.
Die Frage ob der Anbau im Sinne des EEWärmeG ein Neubau ist stelle ich an dieser Stelle nicht und ich gehe von einem Neubau aus. Regenerative können nicht genutzt werden, also dämme ich das Gebäude um 15% besser und ich habe eine Lüftungsanlage mit mindesten 72% Wärmerückgewinnung.

Frage 1. Wie kann ich die 72% Wärmerückgewinnung für den Sondernachweis nutzen?

Frage 2. Die BPU war am 18.12.2014 und zu diesem Datum war es in dem Nachweis OK und jetzt, zum heutigen Zeitpunkt ist das EEWärmeG nur zu 53,2% erfüllt? Hat sich das Gesetz geändert und wann hat es sich geändert?



Mit freundlichen Grüßen
Dettki
Andreas Obermüller
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Re: EEWärmeG, Schule der Öffentlichen Hand

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Hallo,

1. Die WRG wird für das EEWärmeG ("Sondernachweis" habe ich nicht verstanden?) automatisch berücksichtigt, wenn man im Dialog "Angaben zum EEWärmeG" die "Abwärmenutzung" auswählt.
2. Das EEWärmeG hat sich nicht geändert. Wenn man den Nachweis auf die EnEV ab 2016 umstellt, werden die Anforderungen um 25% höher und die Unteschreitung der EnEV ggf. kleiner. Kann das der Grund sein? Ansonsten müsste ich mal einen Blick in das Projekt werfen....

Andreas Obermüller
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