Hallo,
folgende Frage zu der Berechnung des Warmwasserbedarfs für einen Verbrauchsausweis.
Laut Heizkostenverordnung kann hier bei unbekanntem Wert wie folgt der WW Verbrauch abgeschätzt werden.
AWohn x 32kWh/m2 pro Jahr. Für die 36 Monate Betrachtung muss dann dieser Wert mit 3 multipliziert werden.
Beispiel: 100m2 x 32kWh/m2 x 3 = 9600kWh für 36Monate
Im BKI EP16 werden jedoch 6000kWh angezeigt, warum?
Vielen Dank für eine Klärung.
Freundliche Grüsse
Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV
Es wird, wie in der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand" unter 2. angegeben, mit 20 kWh/m²a gerechnet, wenn keine Solaranlage vorhanden ist.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV
Hallo Herr Obermüller,
Vielen Dank für die Info.
Ich empfehle entsprechend den Text im EP16 zu ändern, hier wird folgendes angezeigt:
- Projekt\ Verbrauchswerte\ "Warmwasserverbrauch gemäß HeizkostenV schätzen"
- zusätzlich wird im Infofeld gesagt "Warmwasserverbrauch wird gemäß HeizkostenV mit 32kWh/m2 Wohnfläche geschätzt"
Freundliche Grüsse
Vielen Dank für die Info.
Ich empfehle entsprechend den Text im EP16 zu ändern, hier wird folgendes angezeigt:
- Projekt\ Verbrauchswerte\ "Warmwasserverbrauch gemäß HeizkostenV schätzen"
- zusätzlich wird im Infofeld gesagt "Warmwasserverbrauch wird gemäß HeizkostenV mit 32kWh/m2 Wohnfläche geschätzt"
Freundliche Grüsse
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV
Ergänzung:
habe nochmals in der
"Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015"
"Kapitel: 2 Ermittlung des Energieverbrauchs" nachgelesen.
Hier steht
" ...für Gebäude ohne Anlage zur solaren Trinkwassererwärmung mit 20 kWh/(m²·a) bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN"
Hier steht ganz klar Nutzfläche und nicht Wohnfläche. Daher müssen die Formeln wie folgt aussehen.
100m2 * 1,2 * 20kWh/m2 * 3 = 7200kWh (unbeheizter Keller)
100m2 * 1,35 * 20kWh/m2 * 3 = 8100kWh (beheizter Keller)
Im BKI EP16 werden jedoch wie unten beschrieben nur 6000kWh angezeigt und auf dem Energieausweis ausgewiesen.
Freundliche Grüsse
habe nochmals in der
"Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015"
"Kapitel: 2 Ermittlung des Energieverbrauchs" nachgelesen.
Hier steht
" ...für Gebäude ohne Anlage zur solaren Trinkwassererwärmung mit 20 kWh/(m²·a) bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN"
Hier steht ganz klar Nutzfläche und nicht Wohnfläche. Daher müssen die Formeln wie folgt aussehen.
100m2 * 1,2 * 20kWh/m2 * 3 = 7200kWh (unbeheizter Keller)
100m2 * 1,35 * 20kWh/m2 * 3 = 8100kWh (beheizter Keller)
Im BKI EP16 werden jedoch wie unten beschrieben nur 6000kWh angezeigt und auf dem Energieausweis ausgewiesen.
Freundliche Grüsse