Hydraulischer Abgleich

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Autenrieth

Hydraulischer Abgleich

#1 Beitrag von Autenrieth »

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte interessierte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Anwenderinnen, Anwender des BKI Energieplaners,

Ihr Interesse an unserem EnEV- und BKI Energieplaner-Portal freut uns sehr. Vielen Dank für Ihren Besuch.

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir für Energieberater keine Software zum Hydraulischen Abgleich anbieten.

Die Antwort ist einfach. Der Hydraulische Abgleich ist eine Nebenleistung der VOB C - DIN 18380, Abschnitt 3.1 und ist daher bei Neuanlagen (Neubau, Modernisierung oder Sanierung) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erwarten. Die Anforderungen an das Referenzgebäude nach Anlage 1, bzw. 2 der EnEV2014 umfassen ein hydraulisch abgeglichenes Rohrnetz.
Zudem verweist die KfW-Förderbank beim Nachweis der Durchführung des Hydraulischen Abgleich auf das von der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) entwickelte Verfahren, das in der VdZ-Leistungsbeschreibung auf Seite 2 des Bestätigungsformulars festgelegt ist. Zur Bestätigung der fachlich richtig ausgeführten Arbeiten und damit als Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Unterschrift eines Fachunternehmens erforderlich. Damit wird das aus der EnEV bekannte Prinzip der Unternehmererklärung angewendet.

Auf dem Online-Portal des VdZ finden Sie Arbeits- und Informationsmittel zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs. Hier können Sie auch den Leitfaden (VdZ Info 16) http://vdzev.de/broschueren/download/ sowie Anträge und Formulare über http://vdzev.de/broschueren/formulare-h ... -abgleich/ kostenlos herunterladen.

Falls Sie mehr Informationen zum Thema Hydraulischer Abgleich benötigen, ist das Angebot unserer langjährigen Partner in der Energieberater-Weiterbildung in Form einer Online-Schulung sicherlich ein interessantes Angebot.
http://www.solaroffice.de/online-semina ... -abgleich/
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