Mittlerer Wärmeschutzkoeffizient Dach-OG Decke

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
Antworten
Nachricht
Autor
gerhard
Beiträge: 133
Registriert: 26. März 2008, 09:34

Mittlerer Wärmeschutzkoeffizient Dach-OG Decke

#1 Beitrag von gerhard »

Mein Thema bezieht sich auf die Vorgehensweise zur Ermittlung des mittleren Transmissionswärmeverlustes im Dachbereich.
Bei der VorOrtbegehung von Gebäuden treffe ich oft auf eine teilweise gedämmte Oberste Geschossdecke und ein neu gedämmtes Dach.
Nun bearbeite ich ein Gebäude in welchem das neu gedämmte Dach der EnEV Anforderung (0,24 W/qmK) entspricht, aber die EWärmeG Anforderung in Baden Württemberg (EneV -20%= 0,19 W/qmK) nicht erfüllt. Da das Dach ist erst vor einigen Jahren saniert worden ist, wäre es nicht wirtschaftlich hier etwas zu verbessern. Die OG Decke ist massiv und wäre leicht zu isolieren.
Der Kunde könnte natürlich hier die geforderten 0,19 W/qmK durch die entsprechende Dämmung erreichen. Der Aufwand wäre aber fast verdoppelt, da ja schon eine recht gute Dämmung im Dachbereich vorhanden ist.
Ist es möglich, einen mittleren Transmissioswärmeverlust zu errechnen, indem die Dämmung der Obersten Geschossdecke und der Dachdämmung zusammengefasst werden.
Natürlich sehe ich die Problematik des Dachspitzes und der Giebeldreiecke, die u. U. auch nicht gedämmt sind. Aber vielleicht lässt sich diese Fläche in der Berechnung ja auch berücksichtigen.
Die neue Grenze der beheizten Hülle wäre dann die oberste Geschossdecke.
Und Ve würde auch um das Volumen des Dachspitzes korrigiert werde müssen.
silvesterd
Beiträge: 130
Registriert: 14. August 2008, 11:12
Wohnort: Bad Honnef

Re: Mittlerer Wärmeschutzkoeffizient Dach-OG Decke

#2 Beitrag von silvesterd »

Da das Dach bereits gut gedämmt ist, die oberste Decke ebenfalls, ist eine Erhöhung der Dämmung wirtschaftlich kaum vertretbar. Der Ertrag rechnet sich nicht zum Aufwand.
In der EnEV ist die Wirtschaftlichkeit ein Kriterium. Ohne das BW-Gesetz zu kennen, vermute ich dort ähnliches. Die Pflicht zur Maßnahme kann also begründet abgelehnt werden.
Eine Dämmung der Giebelwand ist vermutlich die sinnvollere Maßnahme, wenn an den Außenwänden sowieso etwas geplant ist.

Oder entsteht das Problem im Energieplaner? Da würde ich die Konstruktionen mit Hohlraum aufeinander legen.
Alle Energie kommt von der Sonne, frei Haus.
Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..
Antworten