Haustür, verglast als Fenster

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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faser
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Haustür, verglast als Fenster

#1 Beitrag von faser »

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das irgendwo eindeutig so drinsteht:
Wenn ich eine Haustür mit großem Glasanteil habe, müsste/sollte die dann als 'Fenster' bei der EnEV-Berechnung eingegeben werden (nicht zuletzt um ggf. solare Gewinne geltend zu machen...)?
... oder sollte man die Haustür einfach dann als 'Tür' eingeeben, wenn sie einen schlechteren U-Wert als die Fenster hat (auch um einen Durchschnitts U-Wert für alle Fenster nicht zu verfälschen? ... wie dann ggf. solare Geweinne berücksichtigen...?)

Außentüren und Fenster werden ja im Energieplaner z.b. in der Kurzübersicht separat gelistet...
Für die KfW muss man mit unter den Fensterflächenanteil angeben. Sind da wirklich nur Fenster gemeint?

Vielen Dank für Antworten jeder Art...
Andreas Obermüller
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Re: Haustür, verglast als Fenster

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Man sollte die Haustüre meiner Meinung nach besser als "Türe" (Bauteil Außentüre) eingeben, auch wenn diese einen Glasanteil hat. Damit ist dem Referenzgebäude genüge getan und auch die KfW bekommt die Fläche der "Außentüre" mitgeliefert.

Andreas Obermüller
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