Energieausweis für Neubau oder Altbau?
Verfasst: 14. Oktober 2016, 14:00
Hallo,
Vorgeschichte:
Kunde (Baugeschäft) bestellt Vorbemessung für drei Einfamilienhäuser.
Die Werte der Konstruktion bekomme ich von Ihm
Die Werte der Heizung und Lüftung vom Heizungsbauer
Vorbemessung wird erstellt
Der Energieberater weist darauf hin, daß die EnEV-Anforderung sehr knapp eingehalten wird
- alle Details nach Bbl2 eingehalten werden müssen
- die Vorbemessung exakt einzuhalten ist
Häuser werden gebaut...
Es wird keine Baubegleitung oder ähnliches beauftragt
Energieausweis wird vorerst auch nicht beauftragt
Nun will ein Mieter einen Energieausweis sehen und es sollen gleich für alle drei Häuser die Ausweise erstellt werden.
-->Ortstermin: Heizung, Konstruktion, Dämmung offensichtlich alles wie geplant. OK
Lediglich eine Lüftungsanlage mit WRG (und Dichtheitsprüfung) ist entgegen der Vorbemessung nicht ausgeführt.
Eingabe in Software --> Ergebnis: HT eingehalten, QP weit (-18%) unterschritten. (Mit Dichtheitsprüfung wären es nur -8%)
"EA als öffentl-rechtl. Nachweis" ist somit nicht zu erzeugen.
"EA wegen Vermietung/Verkauf" wäre schon möglich.
Nun meine Frage:
Die Gebäude wurden neu gebaut und werden erstbezogen. Die Energieausweise werden wegen Vermietung/Verkauf ausgestellt.
Ab wann ist das Gebäude ein Bestandsgebäude?
Ist es strafbar, wenn der Energieausweis nach EnEV §16 Abs2 (zwecks Vermietung/Verkauf) ausgestellt wird?
Vorgeschichte:
Kunde (Baugeschäft) bestellt Vorbemessung für drei Einfamilienhäuser.
Die Werte der Konstruktion bekomme ich von Ihm
Die Werte der Heizung und Lüftung vom Heizungsbauer
Vorbemessung wird erstellt
Der Energieberater weist darauf hin, daß die EnEV-Anforderung sehr knapp eingehalten wird
- alle Details nach Bbl2 eingehalten werden müssen
- die Vorbemessung exakt einzuhalten ist
Häuser werden gebaut...
Es wird keine Baubegleitung oder ähnliches beauftragt
Energieausweis wird vorerst auch nicht beauftragt
Nun will ein Mieter einen Energieausweis sehen und es sollen gleich für alle drei Häuser die Ausweise erstellt werden.
-->Ortstermin: Heizung, Konstruktion, Dämmung offensichtlich alles wie geplant. OK
Lediglich eine Lüftungsanlage mit WRG (und Dichtheitsprüfung) ist entgegen der Vorbemessung nicht ausgeführt.
Eingabe in Software --> Ergebnis: HT eingehalten, QP weit (-18%) unterschritten. (Mit Dichtheitsprüfung wären es nur -8%)
"EA als öffentl-rechtl. Nachweis" ist somit nicht zu erzeugen.
"EA wegen Vermietung/Verkauf" wäre schon möglich.
Nun meine Frage:
Die Gebäude wurden neu gebaut und werden erstbezogen. Die Energieausweise werden wegen Vermietung/Verkauf ausgestellt.
Ab wann ist das Gebäude ein Bestandsgebäude?
Ist es strafbar, wenn der Energieausweis nach EnEV §16 Abs2 (zwecks Vermietung/Verkauf) ausgestellt wird?