Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Verfasst: 28. September 2016, 21:41
Sehr geehrter Herr Obermüller,
Derzeit bilanziere ich die energetische Ertüchtigung eines bestehenden Nichtwohngebäudes der öffentlichen Hand, welches im Sinne des EEWärmeG umfassend renoviert wird. Die Anforderung durch das EEWärmeG soll durch eine KWK Anlage (fossil) gedeckt werden.
Im Berichtbaustein "Nachweis EEWärmeG" weist mir der BKI einen Deckungsgrad von 46,6 % durch KWK aus und weiterhin, dass der Nachweis damit erfüllt sei.
Nach meiner Lesart des EEWärmeG 2014 § 7 (1) Nr. 1b wäre jedoch ein Deckungsgrad von mindestens 50 % notwendig. Habe ich mich da vertan oder der BKI Energieplaner? Sofern ich mich vertan habe, würde mich interessieren, welches der geforderte minimale Deckungsgrad ist?
Mit besten Grüßen,
Matthias Hampe
Derzeit bilanziere ich die energetische Ertüchtigung eines bestehenden Nichtwohngebäudes der öffentlichen Hand, welches im Sinne des EEWärmeG umfassend renoviert wird. Die Anforderung durch das EEWärmeG soll durch eine KWK Anlage (fossil) gedeckt werden.
Im Berichtbaustein "Nachweis EEWärmeG" weist mir der BKI einen Deckungsgrad von 46,6 % durch KWK aus und weiterhin, dass der Nachweis damit erfüllt sei.
Nach meiner Lesart des EEWärmeG 2014 § 7 (1) Nr. 1b wäre jedoch ein Deckungsgrad von mindestens 50 % notwendig. Habe ich mich da vertan oder der BKI Energieplaner? Sofern ich mich vertan habe, würde mich interessieren, welches der geforderte minimale Deckungsgrad ist?
Mit besten Grüßen,
Matthias Hampe