Sondernachweis QP Referenzgebäude

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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hampe
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Sondernachweis QP Referenzgebäude

#1 Beitrag von hampe »

Hallo Herr Obermüller,

mir ist soeben aufgefallen, dass bei Einrichtung eines Sondernachweises mit Begrenzung QP auf 100 % des Referenzgebäudes und der Einstellung „Berechnungsvorschrift nach EnEV 2014 mit Anforderungen ab 01.01.2016“ auch für den Wert des Referenzgebäudes die Verschärfung von 25 % berücksichtigt wird, also der Bezugswert nicht das Referenzgebäude selbst sondern die Neubauanforderung ist. Können Sie dies bitte mit dem nächsten Update ändern.

Als Workaround werde ich die Anforderung mit 125 % des „Referenzgebäudes“ angeben. Würde das so klappen?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hampe
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#2 Beitrag von hampe »

Nachtrag:

Als Workaround werde ich die Anforderung mit 133 % des „Referenzgebäudes“ angeben. Würde das so klappen? leider wird dennoch QP Referenzgebäude im Berichtbaustein Sondernachweis falsch (mit 25 % Verschärfung) dargestellt.

Bester Gruß,

Matthias Hampe
Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das ist so nicht richtig. Der Sondernachweis wird im Energieplaner 15 (wenn man den Haken "KfW-Effizienzahus" beim Sondernachweis aktiviert) immer mit dem 100%-Wert des Referenzgebäudes ohne Verschärfung geführt. Es ist also alles korrekt und es muss nichts "umgerechnet" werden! (Bitte nicht die EnEV-Anzeige mit dem Sondernachweis verwechseln...)

Andreas Obermüller
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#4 Beitrag von hampe »

Sehr geehrter Herr Obermüller,

in meinem Fall handelt es sich jedoch nicht um ein KfW Effizienzhaus! Werden dann nicht auch die Sondervorschriften zur Bilanzierung angewandt?
Im Programm wird bei Verweilen auf der Anzeige zum Sondernachweis (untere Menüzeilen) das Referenzgebäude benannt, nicht der Anforderungswert für Neubauten ab 1.1.2016.
Weiterhin habe ich nun den Bericht ausgegeben. Die Grafik „Farbskala Primärenergie NGF“ scheint mir ebenfalls fehlerhaft:

zul. QP" = 170,0 kWh/m²a
(QP" Referenzgebäude nach EnEV Anlage 2 Tabelle 1 mit 40% Zuschlag für Umbau)

vorh. QP" = 116,3 kWh/m²a
(QP" nachzuweisendes Gebäude: -31,6 %)

Der Pfeil für Modernisierten Altbau liegt jedoch circa 125 kWh/m²a (evtl. 170kWh/m²a x 0,75 = 127,5kWh/m²a), der für Neubauten richtigerweise bei circa 90 kWh/m²a (170 kWh/m²a / 1,40 x 0,75 = 91,07 kWh/m²a)
Müsste hier nicht der Pfeil für den modernisierten Altbau bei 170 KWh/m²a liegen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hampe
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#5 Beitrag von hampe »

Mit Ihrem Ratschlag bezüglich des KfW-Effizienzhauses komme ich leider auch nicht weiter. Im Programm wird die Anzeige zum Sondernachweis (untere Menüzeilen) ausgegraut. Der Wert des Referenzgebäudes wird bei verweilen auf der Anzeige weiterhin mit der Verschärfung um 25 % angezeigt. Zudem funktioniert der Berichtbaustein Sondernachweis irgendwie nicht. Die Fehlermeldung lautet "Kein Argument für Format '%' ".
Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn es kein KfW-Effizienzhaus ist (Einstellungen), dann werden genau die Vorschriften der EnEV angewendet. Der "Sondernachweis" verhält sich auch nicht anders, nur bei Auswahl "KfW-Effizienzhaus" werden die besonderen Bedingungen der KfW angewendet. Der Berechnungsmodus und der Sondernachweis müssen zusammenpassen, sonst werden keiner Ergebnisse angezeigt. Wenn es kein KfW-Nachweis ist, was für ein Nachweis soll es denn sein?

Der Balken unter den "EnEV-Ergebnissen" bei den LiveResults zeigt in der Version 15 immer den EnEV-Wert an, nicht den KfW-Wert.

Welche Grafik meinen Sie mit "Farbskala Primärenergie NGF"? Haben Sie die aktuelle Versioon 15.0.11 installiert?

Anderas Obermüller
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#7 Beitrag von hampe »

Hallo Herr Obermüller,

Danke zunächst für Ihre Antwort. Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten.

Zunächst zur Info, jedoch für das Weitere weniger von Belang: Nachzuweisen ist die Einhaltung des Energiezukunftsgesetzes des Landes Hessen, welches für die Sanierung von Bestandsbauten der öffentlichen Hand für die gemittelten U-Werte geänderter Bauteile eine 50-prozentige Unterschreitung der Anforderungen nach EnEV 2009 Anlage 2 Tabelle 2 und die Unterschreitung des QP Wertes des Referenzgebäudes gem. EnEV 2009 fordert. Wir konnten uns mit dem Auftraggeber darauf einigen, das durchgehend die EnEV 2014 mit der Änderung des Primärenergiefaktors Strom ab 2016 (also 1,8) Anwendung findet. Daher ist der QP Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2014 unter Berücksichtigung der Primärenergiefaktoren ab 2016 aber ohne 25 % Verschärfung für Neubauten ab 2016 mit dem Berechnungsverfahren nach EnEV 2014 (nicht KfW) maßgebend.

Bezüglich der Balken in den EnEV-Ergebnissen (unterer Programmfensterbereich, Reiter „EnEV 2014“) ist m. E. die Titulierung Referenzgebäude QP´´ falsch, da es sich um den Wert inkl. Verschärfung um 25 % handelt. Richtiger wäre hier "QP´´ max. Neubau 2016" oder ähnliches.

Bezüglich der "Farbskala Primärenergie NGF" beziehe ich mich auf den Berichtbaustein "Farbskala Primärenergiebedarf".

Die Bilanzdatei kann ich Ihnen aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Auftraggeber nicht zukommen lassen. In der Anlage erhalten Sie jedoch Screenshots zu den relevanten Eingaben und Ausgaben.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Hampe
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Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#8 Beitrag von Andreas Obermüller »

In dem Balken unter den "EnEV 2014"-Ergebnissen steht "zul. Qp". Das ist m. E. die korrekte Bezeichnung, da hier die Verschärfung EnEV mit abgebildet werden muss. Ob man die Verschärfung auch zum Refernezgebäude zählt oder nicht ist Ansichtssache. Immerhin ist die Verschärfung in der Tabelle des Referenzgebäudes genannt und definiert.

Die gezeigte Farbskala gibt es im Nichtwohgebäude eigentlich gar nicht!?! Wo kommt die her? Es kann nur sein, dass die aus einer "alten" Berichtzusammenstellung kommt. Unter den Formularen ist diese nicht.... Diese Skala ist daher so nicht richtig, das stimmt. Hier wird der Altbauwert nicht korrekt berechnet, wenn man die Verschärfung EnEV 2016 einschaltet.

Warum schalten Sie die Verschärfung für den Nachweis nicht aus? Dann werden überall die unverschärften Werte verwendet.
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#9 Beitrag von hampe »

Bei Verweilen mit dem Mauszeiger auf dem Sondernachweis unter "ENEV 2014" steht sowohl in Version 15.11 als auch 15.12 (soeben Update durchgeführt) „Referenzgebäude Qp´´“ gefolgt von der Primärenergieanforderung für Neubauten ab 2016. In EnEV 2014 Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1 ist definiert, dass "der nach einem der in Nummer 2 oder in Nummer 3 angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäude nach den Zeilen 1.1 bis 8 […] für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren [ist]." Ich sehe daher nicht, in welcher Form der Faktor 0,75 bereits im Wert des Referenzgebäudes enthalten sein soll, wenn er erst nachträglich auf den Wert des Referenzgebäudes aufgeschlagen wird.
Wie der Wert im Berichtbaustein Sondernachweise tituliert/ausgewiesen wird, kann ich nicht prüfen, da weiterhin eine Fehlermeldung bei Aufrufen des Baustein kommt (siehe früherer Foreneintrag).

Bezüglich der Farbskala ist tatsächlich bei der Erstellung neuer Berichte die Auswahl dieses Bausteins nicht mehr möglich (Wurde er ersatzlos gestrichen? Schade! War eine Behebung des Bugs nicht möglich?). Ist es daher ratsam, alle Berichtbausteine aller alten Projekte erneut zu prüfen um Fehler wie diese zu vermeiden? Gibt es eine Liste, welche Berichtbausteine noch funktionieren? Gibt es eine Möglichkeit, wie nicht mehr funktionsfähige nun nicht mehr korrekte Bausteine programmseitig nicht mehr angezeigt werden? Oder gibt es programmseitig wenigstens die Möglichkeit, auf veraltete inkorrekte Bausteine hinzuweisen?

Wie kann ich die Verschärfung ausschalten (Berechnung nach EnEV 2014 für Gebäude bis 31.12.2016 scheidet aufgrund des Primärenergiefaktors aus)?
Andreas Obermüller
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#10 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn Sie mit fp=1,8 für Strom rechnen wollen, dann können SIe die Verschärfung nicht ausschalten, das ist richtig.

Es gibt ansonsten keine Bausteine, die im Bericht "nicht mehr funktionieren". Das war einmalig. Ich werde die Skalen in der Version 16 für NWG zur Verfügung stellen.
hampe
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Re: Sondernachweis QP Referenzgebäude

#11 Beitrag von hampe »

Besten Dank!
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