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Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 12. September 2016, 11:22
von Sandra Lehn
Hallo,
kann ich in irgendeiner Form bei der Berechnung eines Einfamilienwohnhauses nach DIN 4108 eine Photovoltaikanlage zum Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ansetzen und so eine Reduzierung des Primärenergiefaktors erreichen?

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 12. September 2016, 12:02
von Andreas Obermüller
Auf der Grundlagenseite gibt es die Schaltfläche "Strom aus regenerativer Energie". Dort können Sie die PV-Anlage eingeben, diese wird dannautomatisch in der EnEV berücksichtigt.

Andreas Obermüller

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 23. Mai 2017, 10:44
von gerhard
Verehrte Frau Lehn
Verehrter Herr Obermüller
Ich möchte diese Frage noch etwas detaillierter spezifizieren.

Für ein Sanierungsvorhaben bearbeite ich ein normales KfW 115 Gebäude.
Um den Qp Wert einzuhalten, ist nach der momentanen Berechnung zusätzlich zum Strom aus regenerativer Energie noch eine Thermosolarfläche notwendig .
Die verfügbare Dachfläche gibt dies allerdings nicht her, so dass ein Stromspeicher in Frage kommen würde.
Die Berücksichtigung eines Stromspeichers ist aber nach 4108/4701 nirgends einstellbar.
Auch im BKI Musterprojekt mit Berechnung nach 18599 habe ich keine Eingabe gefunden.

Wo bitte schön, kann ich im Energieplaner den anrechenbaren Ertrag unter Berücksichtigung des Stromspeichers einstellen/eingeben.

Nachfolgend noch einige Daten zum Projekt:

Die groben Bedarfsdaten für das Gebäude sind: Strombedarf ca. 5000 kWh/a
maximal mögliche Nutzung von PV-Strom ohne Speicher 20-25% => 1250 kWh/a
maximal mögliche Nutzung von PV-Strom mit Speicher 50-70% => 3500 kWh/a

maximal möglicher Ertrag nach der nutzbaren Dachfläche ca. 2500 kWh/a (9-10 Module à 270 Wh)
dann anrechenbarer Ertrag von PV-Strom ohne Speicher 20-25% => 625 kWh/a
dann anrechenbarer Ertrag von PV-Strom mit Speicher 50-70% => 1750 kWh/a


In der EnEV steht bei §5
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Der Strombedarf ist nach Absatz 1 Satz 2 zu bestimmen und darf von dem berechneten Endenergiebedarf abgezogen werden:
Satz 2
vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Energie in ein öffentliches Netz eingespeist wird
Die KfW weist für die Anrechnung des Strom Ertrags auf die FAQs hin und
dort auf den Punkt 2.09 KfW-Effizienzhaus 40 Plus,Stromspeicher,Bemessung
Bei Photovoltaikanlagen gilt als Bemessungsgrundlage die
Leistung, die zur Sicherstellung des geforderten Mindestertrags
der stromerzeugenden Anlage für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus
gemäß den Technischen Mindestanforderungen erforderlich ist.

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 23. Mai 2017, 11:27
von Andreas Obermüller
Die Anrechnung von Strom erfolgt monatsweise, d. h. der monatliche Stromertrag aus PV wird vom monatlichen Strombedarf der EnEV abgezogen. Das entspricht der Berechnungsvorgabe der EnEV/KfW. Ein Batteriespeicher kann/muss hier nicht gesondert berücksichtigt werden und ist wegen der monatlichen Verrechnung eigentlich "implizit" vorhanden. Der vorrangige Eigenverbrauch ist Voraussetzung für die Anrechnung bei der EnEV/KfW. Die korrekte EIngabe der PV-Anlage im Programm ist damit ausreichend, der BKI Energieplaner berü+cksichtigt den Strom dann korrekt.

Andreas Obermüller

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 26. Mai 2017, 13:44
von gerhard
Vielen Dank für Ihre Antwort,

Was mich irritiert, ist die Darstellung in der Grafik (siehe Anlage):

Meine Variante feawdahtogdkditiw-bwpv, wo ich die PV Anlage in Grundlagen eingetragen hatte, zeigt ihr beschriebenes Ergebnis.
nun habe ich für den Stromspeicher mal in die Technik eine Zuheizung bei TWW und Heizung eingegeben
Diese Variante feawdahtogdkditiw-bwpv-hzg-tww zeigt die von mir erwartete Grafik mit der entsprechenden Stromnutzung.
In der Grafik ist dies auch alles als Strom aus regenerativer Energie ausgewiesen,
aber bei der Berechnung für den Sondernachweis wird dieser regenerative Anteil nicht berücksichtigt.

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 28. Mai 2017, 22:14
von Andreas Obermüller
Sie haben mir das Projekt nicht mitgeschickt, daher kann ich die Ergebnisse so nicht nachprüfen. Aber ich bin mir sicher, dass der Strom aus PV korrekt, auch beim Sondernachweis, verrechnet wird. Sie können mir das Projekt gerne zur Prüfung zuschicken.

Andreas Obermüller

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 24. Juli 2017, 10:55
von laufer
Hallo, Frage: Wie oder wo kann ich die Photovoltaikanlage zur Anrechnung bei der Erfüllung des EEWärmeG eintragen?
Der Stromertrag wird zwar bei der Berechnung angerechnet, jedoch nicht zur Erfüllung des EEWärmG?
oder sieht das der Gesetzgeber seit 2009 nicht vor?

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 24. Juli 2017, 11:06
von Andreas Obermüller
PV-Anlagen werden nicht direkt für das EEWärmeG herangezogen.Nur über die "Übererfüllung" der EnEV kann PV-Strom einfliessen.

Andreas Obermüller

Re: Anrechung Photovoltaik

Verfasst: 24. Juli 2017, 11:33
von laufer
also muss ich trotz PV_Anlage Geld in die Hand nehmen und zusätzlich dämmen!
Wäre hier nicht der Gesetzgeber gefordert, die Eigen Erzeugung von Strom für Gebäude zu fördern, so wir er es bei Autos tut?