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EEwärmegesetz

Verfasst: 23. August 2016, 17:27
von Wolfram Schott
Sehr geehrter Herr Obermüller
werden vom Programm die Ersatzmaßnahmen nach Anlge Punkt VII des Gesetzes erfasst und berücksichtigt?
Im vorliegenen Fall errechnet das Programm ein Unterschreitung von Ht um -32%
und eine Unterschreitung von Qp um -29%
Als Ersatzmaßnahmen gilt eine Unterschreitung von min -15%
Dennoch wird eine Nichterfüllung de EEWärmegesetzes ausgeworfen!
Gruß
Schott

PS Es wird übrigens eine Kollektorfläche von 8,8 qm errechnet (Nutzfläche ca. 1,08 qm) bei 10%iger Heizungsunterstützung
Auch dadurch wird laut Anlage des EEWärmeG Punkt I das Gesetz erfüllt.
Dennoch wird eine Nichterfüllung de EEWärmegesetzes ausgeworfen!

Re: EEwärmegesetz

Verfasst: 23. August 2016, 19:26
von Andreas Obermüller
Die gewünschten Nachweise des EEWärmeG müssen unter "Angaben EEWärmeG" bei den Grundlagen ausgewählt werden. Dort kann man sowohl die Solaranlage als auch die "Maßnahme zu Einsparung von Energie" auswählen.

Andreas Obermüller

Re: EEwärmegesetz

Verfasst: 24. August 2016, 10:26
von Wolfram Schott
Danke
So nah liegt manchmal die Lösung