Herstellerkennwerte und EEG

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Wawersinek
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Herstellerkennwerte und EEG

#1 Beitrag von Wawersinek »

Brennwert und Solar :
Ich habe den Herstellerwert ep 0,94 für verbesserte Brennwerttechnik eingeben. Dann gebe ich bei Grundlagen noch 15% für solare Unterstützung ein.
Dennoch spukt BKI: EEG - Gesetz nicht eingehalten aus und die Solaranlage tritt nciht mit auf. Wie kombiniere ich den Herstellerwert und die zusätzliche Solaranlage?
Danke S. Wawersinek :lol:
Andreas Obermüller
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Re: Herstellerkennwerte und EEG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Zunächst: ep ist die Anlagenaufwandszahl, haben Sie diese eingegeben? Bei den Grundlagen kann man keine solare Unterstützung eintragen. Was meinen Sie genau?

Andreas Obermüller
Wawersinek
Beiträge: 5
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Re: Herstellerkennwerte und EEG

#3 Beitrag von Wawersinek »

ep als Anlagenkennzahl habe ich eingegeben mit 0,94, dieser Wert wurde vom Hersteller für Brennwert angegeben.

Zusätzlich will der Bauherr noch Solar. Das EEG ist ja sonst problematisch. Ohne Solar wird das EEG nicht erfüllt.

Dieser Wert ep integriert jedoch nicht die zuätzliche Solaranlage, die ich auch eingeben möchte. Bzw. habe ich dies bei Grundlagen eingegeben, um dem EEG gerecht zu werden. Aber das EEG funktiert trotzdem nicht.

Danke für Nachricht.
Andreas Obermüller
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Re: Herstellerkennwerte und EEG

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ein vom Gebäude unabhängiges ep gibt es nicht, vor allem nicht für Heizungen mit Brennwertkessel. Der Wert hängt immer von An und Qh ab. Insofern müsste sichergestellt sein, dass das angegebene ep sich genau auf dieses Gebäude bezieht. Im Übrigen kann eine Anlage mit Brennwertkessel meiner Meinung nach kein ep kleiner 1 haben. Der Brennwertkessel alleine hat zwar in der DIN 4701-10 (wegen des Bezugs auf den unteren Heizwert) eine Anlagenaufwandszahl kleiner 1, aber die Gesamtanlage mit Leitungs- und Übergabeverlusten muss größer 1 liegen. (Es könnte sein, dass Sie mit 0,94 die Erzeugeraufwandszahl meinen? Oder den Kesselwirkungsgrad?)

Wenn man ep direkt eingibt, hat das Programm keine Informationen zu allen Zwischenergebnissen zwischen Qh und Qp, auch nicht, welcher Energieträger verwendet wird. Daher kann für diesen Fall keine Nachweis nach EEWärmeG und auch kein Energieausweis erstellt werden. Diese Möglichkeit ist also nur zum Zweck der Abschätzung in einer frühen Planungsphase relevant. Danach ist diese Methode nicht anwendbar.

Sie müssen die Anlage als so wie geplant im BKI Energieplaner eingeben (Seite "Technik") und berechnen, dort dann auch mit Solaranlage. Dann wird der EnEV-Nachweis und das EEWärmeG korrekt berechnet.

Andreas Obermüller
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