Ausbau um beheizte Fläche EnEV 2016
Verfasst: 26. April 2016, 09:38
Hallo zusammen,
beim Ausbau einer bisher unbeheizten Fläche > 50 m² und Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (z.B. bisher unbeheizte Halle wird jetzt ausgebaut und beheizt) muss das Gebäude als Gesamtbilanz mit Neubaanforderungen ohne Verschärfung ab 1.1.2016 gerechnet werden. Gilt dann trotzdem bei Bauvorhaben mit Bauantrag nach dem 1.1.2016 der Primärenergiefaktor für Strom von 1,8? Und wird das beim Energieplaner berücksichtigt?
Gruß C. Hanusch
beim Ausbau einer bisher unbeheizten Fläche > 50 m² und Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (z.B. bisher unbeheizte Halle wird jetzt ausgebaut und beheizt) muss das Gebäude als Gesamtbilanz mit Neubaanforderungen ohne Verschärfung ab 1.1.2016 gerechnet werden. Gilt dann trotzdem bei Bauvorhaben mit Bauantrag nach dem 1.1.2016 der Primärenergiefaktor für Strom von 1,8? Und wird das beim Energieplaner berücksichtigt?
Gruß C. Hanusch