Wohngebäude mit statischer Heizung und FB-Heizung
Verfasst: 25. Februar 2016, 09:50
Liebe Experten,
ich habe ein Wohngebäude, dass in den oberirdischen Geschossen mit Fußbodenheizung beheizt wird. Der als Wohnraum genutzte Keller soll mit Heizkörpern ausgestattet werden.
Die oberirdischen Geschosse werden zudem mit einer Lüftungsanlage belüftet.
Von der Idee her dachte ich, dass ich das mit zwei beizten Zonen machen kann, die sich eben nur bei der Lüftung und Heizung unterscheiden. Berechnung nach DIN 18599.
Zone Wohnbereich (hier EG und DG): Zone wird beheizt, Fußbodenheizung, Lüftungssystem mit Wärmetauscher vorhanden
Zone Keller beheizt: Zone wird beheizt, Heizkörper, keine Luftaufbereitung vorhanden
Bei der Technik habe ich natürlich im TW-Strang und im H-Strang die entsprechenden Übergaben eingetragen.
Jetzt kommt folgende Warnmedung: "WARNUNG: Wohnbereich: Teilbeheizung ist gemäß Norm nur bei einer (1) beheizten Zone möglich. Die Teilbeheizung wird für die Berechnung nicht angesetzt."
Der Haken bei Teilbeheizung ist aber in keiner der beiden Zonen gesetzt.
Eine entsprechende Trennung in zwei Heizkreise führt zum gleichen Ergebnis, nur, dass es da noch mehr Ärger gibt, weil die Beheizung zu 200% gedeckt ist ...
Das Problem ist, dass eben auch total unrealistische Ergebnisse entstehen. Primärenergetisch ist die ENEV um 140 % überschritten.
Das gleiche Gebäude mit nur einer beheizten Zone, einem Heizsystem und der RLT-Anlage unterschreitet die ENEV um 30 %! Das wäre aber nach meiner Auffassung nicht korrekt bilanziert. Zudem soll das ganze auch noch in KfW70-Richtung gehen.
Habe ich da einen Denkfehler?
Wer kann helfen?
ich habe ein Wohngebäude, dass in den oberirdischen Geschossen mit Fußbodenheizung beheizt wird. Der als Wohnraum genutzte Keller soll mit Heizkörpern ausgestattet werden.
Die oberirdischen Geschosse werden zudem mit einer Lüftungsanlage belüftet.
Von der Idee her dachte ich, dass ich das mit zwei beizten Zonen machen kann, die sich eben nur bei der Lüftung und Heizung unterscheiden. Berechnung nach DIN 18599.
Zone Wohnbereich (hier EG und DG): Zone wird beheizt, Fußbodenheizung, Lüftungssystem mit Wärmetauscher vorhanden
Zone Keller beheizt: Zone wird beheizt, Heizkörper, keine Luftaufbereitung vorhanden
Bei der Technik habe ich natürlich im TW-Strang und im H-Strang die entsprechenden Übergaben eingetragen.
Jetzt kommt folgende Warnmedung: "WARNUNG: Wohnbereich: Teilbeheizung ist gemäß Norm nur bei einer (1) beheizten Zone möglich. Die Teilbeheizung wird für die Berechnung nicht angesetzt."
Der Haken bei Teilbeheizung ist aber in keiner der beiden Zonen gesetzt.
Eine entsprechende Trennung in zwei Heizkreise führt zum gleichen Ergebnis, nur, dass es da noch mehr Ärger gibt, weil die Beheizung zu 200% gedeckt ist ...
Das Problem ist, dass eben auch total unrealistische Ergebnisse entstehen. Primärenergetisch ist die ENEV um 140 % überschritten.
Das gleiche Gebäude mit nur einer beheizten Zone, einem Heizsystem und der RLT-Anlage unterschreitet die ENEV um 30 %! Das wäre aber nach meiner Auffassung nicht korrekt bilanziert. Zudem soll das ganze auch noch in KfW70-Richtung gehen.
Habe ich da einen Denkfehler?
Wer kann helfen?