Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung
Verfasst: 9. Dezember 2015, 15:40
Hallo Herr Obermüller,
in der DIN V 18599 Beiblatt 1 wird das Vorgehen eines Bedarfs-Verbrauchs-Abgleichs beschrieben, der vor allem bei freien Energieberatungen (d.h. für die Erstellung einer realitätsnahen Bilanz) sinnvoll ist.
Ist solch eine Bedarf-Verbrauchs-Abgleich im BKI möglich? Bzw. auch im Zusammenhang mit einer freien Energieberatung möglich?
Im Zuge einer Ökonomischen Bewertung kann man solch einen Abgleich ja im BKI durchführen.
Gem. der Beschreibung in der "Hilfe" zur ökonomischen Bewertung heißt es:
"[...] Korrekturfaktor Verbrauch/Bedarf (optional): Wenn diese Option gewählt wird, dann werden die Energie- und Energiekosteneinsparungen der Varianten mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis tatsächlicher Energieverbrauch zu Energiebedarf bestimmt. Damit können größere Abweichungen von Verbrauch zu Bedarf auf den Verbrauch normiert werden. (siehe auch Kapitel "Berechnung der Wirtschaftlichkeit") [...]"
Ist der Korrekturfaktor auch unabhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln bzw. kann ein Abgleich direkt auf die Bilanzdaten angesetzt werden?
Des Weiteren eine Frage zu der in diesem Zuge erforderlichen Witterungsbereinigung:
In der freien Energieberatung kann man sich für die Bilanz auf das Standortklima beziehen.
Wird die Witterungsbereinigung dann auch zwischen dem langjährigen Mittel des Standortklimas und den Klimadaten des angegebenen Verbrauchsjahres durchgeführt? Oder wird die Witterungsbereinigung im BKI immer auf das Standardklima (Potsdam) bezogen, so dass witterungsbereinigte Verbrauchsangaben nur mit einer Bilanz nach EnEV vergleichbar sind?
Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!
Mit besten Grüßen
N. Jenner
in der DIN V 18599 Beiblatt 1 wird das Vorgehen eines Bedarfs-Verbrauchs-Abgleichs beschrieben, der vor allem bei freien Energieberatungen (d.h. für die Erstellung einer realitätsnahen Bilanz) sinnvoll ist.
Ist solch eine Bedarf-Verbrauchs-Abgleich im BKI möglich? Bzw. auch im Zusammenhang mit einer freien Energieberatung möglich?
Im Zuge einer Ökonomischen Bewertung kann man solch einen Abgleich ja im BKI durchführen.
Gem. der Beschreibung in der "Hilfe" zur ökonomischen Bewertung heißt es:
"[...] Korrekturfaktor Verbrauch/Bedarf (optional): Wenn diese Option gewählt wird, dann werden die Energie- und Energiekosteneinsparungen der Varianten mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis tatsächlicher Energieverbrauch zu Energiebedarf bestimmt. Damit können größere Abweichungen von Verbrauch zu Bedarf auf den Verbrauch normiert werden. (siehe auch Kapitel "Berechnung der Wirtschaftlichkeit") [...]"
Ist der Korrekturfaktor auch unabhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln bzw. kann ein Abgleich direkt auf die Bilanzdaten angesetzt werden?
Des Weiteren eine Frage zu der in diesem Zuge erforderlichen Witterungsbereinigung:
In der freien Energieberatung kann man sich für die Bilanz auf das Standortklima beziehen.
Wird die Witterungsbereinigung dann auch zwischen dem langjährigen Mittel des Standortklimas und den Klimadaten des angegebenen Verbrauchsjahres durchgeführt? Oder wird die Witterungsbereinigung im BKI immer auf das Standardklima (Potsdam) bezogen, so dass witterungsbereinigte Verbrauchsangaben nur mit einer Bilanz nach EnEV vergleichbar sind?
Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!
Mit besten Grüßen
N. Jenner