Nachweisführung EEWärmeG
Nachweisführung EEWärmeG
Hallo Herr Obermüller, liebe Forum-Leser,
wir haben ein BKI-Projekt-Datei auf den neuen BKI 15 umgestellt. Für das Projekt soll ein Nachweis nach EEWärmeG geführt werden.
Obwohl unter dem Reiter "Grundlagen" der entsprechnende Haken gesetzt ist wird unter dem Reiter "EnEV 2014" kein Nachweis des EEWärmeG ausgegeben.
Was ist hier noch zu berücksichtigen, um ein Ergebnis zu erhalten?
Mit besten Grüßen
N. Jenner
wir haben ein BKI-Projekt-Datei auf den neuen BKI 15 umgestellt. Für das Projekt soll ein Nachweis nach EEWärmeG geführt werden.
Obwohl unter dem Reiter "Grundlagen" der entsprechnende Haken gesetzt ist wird unter dem Reiter "EnEV 2014" kein Nachweis des EEWärmeG ausgegeben.
Was ist hier noch zu berücksichtigen, um ein Ergebnis zu erhalten?
Mit besten Grüßen
N. Jenner
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Re: Nachweisführung EEWärmeG
Wird der Nachweis im Bericht (korrekt) ausgegeben?
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweisführung EEWärmeG
Nein, das Nachweisblatt ist leer!
Gruß
N. Jenner
Gruß
N. Jenner
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Re: Nachweisführung EEWärmeG
Können Sie mir bitte einmal das Projekt per E-Mail zuschicken? Danke.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Nachweisführung EEWärmeG
Es wurde im Projekt der Haken "Nachweis KfW-Effizienzhaus" bei den Einstellungen eingeschaltet. Dadurch wird kein Nachweis EEWärmeG geführt, da die Berechnung (zumindest bei Nachweisen ab 1.1.2016) von der EnEV abweicht. Wenn Sie den Nachweis EnEV und EEWärmeG führen wollen, bitte diese Haken ausschalten. Danke!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweisführung EEWärmeG
Hallo Herr Obermüller,
das heißt, dass der KfW-Nachweis und der öffentlich rechtliche Nachweis (EnEV und EEWärmeG) getrennt voneinander geführt werden müssen, wie dies bereits beim Nachweis für Wohngebäude schon mal der Fall war?
Mit besten Grüßen
N.Jenner
das heißt, dass der KfW-Nachweis und der öffentlich rechtliche Nachweis (EnEV und EEWärmeG) getrennt voneinander geführt werden müssen, wie dies bereits beim Nachweis für Wohngebäude schon mal der Fall war?
Mit besten Grüßen
N.Jenner
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Re: Nachweisführung EEWärmeG
Ja, das ist so. Da die KfW für den Nachweis die Verschärfung nach Zeile 1 Tabelle 1 nicht ansetzt, ist das nicht in einem Zug zu berechnen. (Hallenzonen >4m mit dezentraler Heizung werden in der EnEV nicht verschärft, daher ist der Unterschied nicht "linear"...)
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller