KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,
die KfW hat die Anforderungen an die Effizienzhäuser für Nichtwohnunungsbau (z. B. Gewerbe, Schulen) in den Programmen 217/218/219 sowie 276/277/278 anscheinend geändert.
Die Anforderungen bezohen sich jetzt nicht mehr wie bei Wohngebäuden auf HT`, sondern auf die mittleren U-Werte nach EnEV.
Hierbei werden feste Grenzwerte vorgegeben (s. technische Merkblätter der KfW Programme).
Dies ist im BKI Energieplaner bisher unter der Berichtsvorlage "Sondernachweise" noch nicht aufgenommen worden (weiterhin HT`).
Da die Förderprogramme bereits laufen, wäre es sehr hilfreich, wenn die Berichtsvorlage nach Wohnen ungd Nichtwohnen getrennt zur Verfügung gestellt werden könnte.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
hallo liebe Forum-Leser,
die KfW hat die Anforderungen an die Effizienzhäuser für Nichtwohnunungsbau (z. B. Gewerbe, Schulen) in den Programmen 217/218/219 sowie 276/277/278 anscheinend geändert.
Die Anforderungen bezohen sich jetzt nicht mehr wie bei Wohngebäuden auf HT`, sondern auf die mittleren U-Werte nach EnEV.
Hierbei werden feste Grenzwerte vorgegeben (s. technische Merkblätter der KfW Programme).
Dies ist im BKI Energieplaner bisher unter der Berichtsvorlage "Sondernachweise" noch nicht aufgenommen worden (weiterhin HT`).
Da die Förderprogramme bereits laufen, wäre es sehr hilfreich, wenn die Berichtsvorlage nach Wohnen ungd Nichtwohnen getrennt zur Verfügung gestellt werden könnte.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Wir werden die Nachweise für NWGs mit den mittleren U-Werten in der Version 15 einbauem, diese erscheint bis Ende Oktiober.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo Herr Obermüller,
vielen Dank.
In diesem Zuge fiehl uns auf, dass die Berechnung des vorhandenen mittleren U-Werts für die opaken Außenbauteile in der Version 14.1.1 unplausibel erscheint:
Maßgebliche Bauteil-U-Werte des Projekts:
Bodenplatte: 0,31 W/m²K
Kellerdecke: 0,18 W/m²K
Außenwand: 0,25 W/m²K
Geschossdecke: 0,17 W/m²K
Vorhandener mittlerer U-Wert (opak) = 0,15 W/m²K
Woran kann das liegen?
Über eine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
vielen Dank.
In diesem Zuge fiehl uns auf, dass die Berechnung des vorhandenen mittleren U-Werts für die opaken Außenbauteile in der Version 14.1.1 unplausibel erscheint:
Maßgebliche Bauteil-U-Werte des Projekts:
Bodenplatte: 0,31 W/m²K
Kellerdecke: 0,18 W/m²K
Außenwand: 0,25 W/m²K
Geschossdecke: 0,17 W/m²K
Vorhandener mittlerer U-Wert (opak) = 0,15 W/m²K
Woran kann das liegen?
Über eine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Die Bodenplatte und die Kellerdecke wird mit dem Faktor 0,5 im mittleren U-Wert berücksichtigt. Damit ergibt sich dann der geringe Wert. Daher ist bei "normaler" Dämmung der mittlere U-Wert auch sehr leicht eingehalten, auch bei den Grenzwerten der KfW.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo Herr Obermüller,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Punkt hatte ich mal wieder nicht beachtet.
Vielen Dank für den Hinweis.
Zu den KfW-Grenzwerten direkt noch eine weitere Frage hinterher:
Bezieht sich die Anforderung an den spezifischen Jahres-Primärnergiebedarf Qp`` ab 01.01.2016 "nur" auf das Referenzgebäude mit neuem Primärnergiefaktor für Strom (fp = 1,8) oder muss die pauschale Verschärfung um 25 % wirklich mit angesetzt werden (aktuell im Sondernachweis so ausgeführt)? Aus den FAQs und de technischen Datenblättern der KfW ist dies nicht eindeutig erkennbar ("QP in % von QP REF").
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Punkt hatte ich mal wieder nicht beachtet.
Vielen Dank für den Hinweis.
Zu den KfW-Grenzwerten direkt noch eine weitere Frage hinterher:
Bezieht sich die Anforderung an den spezifischen Jahres-Primärnergiebedarf Qp`` ab 01.01.2016 "nur" auf das Referenzgebäude mit neuem Primärnergiefaktor für Strom (fp = 1,8) oder muss die pauschale Verschärfung um 25 % wirklich mit angesetzt werden (aktuell im Sondernachweis so ausgeführt)? Aus den FAQs und de technischen Datenblättern der KfW ist dies nicht eindeutig erkennbar ("QP in % von QP REF").
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Die Frage ist tatsächlich nicht ganz klar geregelt. Bei den Wohngebäuden steht es dabei. Bei den NWGs nicht. Ich werde bei der KfW nachfragen...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Ich habe es in den technischen Richtlinien der KfW gefunden, die Zeile 1.0 der Tabelle 1 ist auch bei Nichtwohngebäuden NICHT anzuwenden, auch hier bezieht sich der Nachweis auf das Referenzgebäude OHNE Verschärfung ab 01.01.2016. Wir haben das in der Version 15 ebenfalls so umgesetzt.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo Herr Obermüller,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann werden wir den Nachweis für unser Projekt vorerst "händisch" führen bis der BKI EP15 zur Verfügung steht.
Beste Grüße
Friederike Hassemer
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann werden wir den Nachweis für unser Projekt vorerst "händisch" führen bis der BKI EP15 zur Verfügung steht.
Beste Grüße
Friederike Hassemer
Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo,
in der aktuellen Version 15 kann der Nachweis jetzt entsprechend geführt werden. Die Datenbank ist um diese Technischen Mindestanforderungen der KfW erweitert. Die KfW-Programme für Nichtwohngebäude können im Projekt hinterlegt werde. Die Ausgabe der Ergebnisse erfolgt wie bei den Wohngebäuden über das Formular Sondernachweise. Gerne fordern Sie mehr Infos zum BKI Energieplaner Komplettversion direkt bei mir an.
in der aktuellen Version 15 kann der Nachweis jetzt entsprechend geführt werden. Die Datenbank ist um diese Technischen Mindestanforderungen der KfW erweitert. Die KfW-Programme für Nichtwohngebäude können im Projekt hinterlegt werde. Die Ausgabe der Ergebnisse erfolgt wie bei den Wohngebäuden über das Formular Sondernachweise. Gerne fordern Sie mehr Infos zum BKI Energieplaner Komplettversion direkt bei mir an.
Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,
wir würden gerne bei einem Bürgebäude auch die Wirtschaftlichkeit inklusive KfW-Förderbedingungen prüfen.
In der Hilfe gibt es noch die Eingabe für "Zinsvorteil bei KfW Darlehen".
Wo kann ich dies im Eingabereiter "Ökonomie" aufrufen?
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
hallo liebe Forum-Leser,
wir würden gerne bei einem Bürgebäude auch die Wirtschaftlichkeit inklusive KfW-Förderbedingungen prüfen.
In der Hilfe gibt es noch die Eingabe für "Zinsvorteil bei KfW Darlehen".
Wo kann ich dies im Eingabereiter "Ökonomie" aufrufen?
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: KfW-Nachweis Nichtwohngebäude
Diese "Zinsvorteil"-Berechnung kommt aus der BAFA-Energieberatung (Musterbericht) und steht (derzeit) nur für Wohngebäude zur Verfügung. Ich muss erst prüfen, inwieweit man das auch für Nichtwohngebäude sinnvoll anwenden kann.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller