Hallo zusammen,
ich plane gerade eine energetische Sanierung eines Zweifamilienhauses, welches auf KfW 100 aufgerüstet werden soll. Es soll keine Lüftungsanlage eingebaut werden, sodass die Luftwechselrate nicht mit 0.55/h angesetzt werden darf, es soll aber dennoch eine Luftichtheitsprüfung durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit einem anderen Energieberater soll sie mit 0,7/h angesetzt werden.
Frage ist: Wie komme ich zu dem Einstellungdialog, sodass ich die Luftwechselrate auf 0,7 statt 0,55/h, wie es von dem Programm vorgegeben wird, einsetllen kann.
MfG
Luftwechselrate ändern wenn keine RLT geplant
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Re: Luftwechselrate ändern wenn keine RLT geplant
Sie müssen zunächst mal zwischen der Luftwechselrate und dem gemessenen n50-Wert der Dichtheitsprüfung unterscheiden. Man kann/darf den Luftwechsel in der DIN 4108-6 nur insofern verändern, dass man bei (bestandener!) Dichtheitsprüfung den Haken "Dichtheitsprüfung" auf der Grundlagenseite einstellt. Es wird immer automatisch mit der vorgegebenen Luftwechselrate der DIN 4108-6 gerechnet. Eingeben kann man daher die Luftwechselrate oder den n50-Wert nicht.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller