Arbeitszahl nach EN14511 statt EN255?
Verfasst: 21. September 2015, 17:04
Hallo,
es geht um einen KfW-Nachweis. Ich will die tatsächlich verbaute Anlage eingeben.
1. Vom Heizungsbauer habe ich für eine L/W-Wärmepumpe die Arbeitszahlen nach EN14511 erhalten, der EP verlangt aber nach EN255 -> kann ich die Zahlen trotzdem eingeben? wenn nicht, was gebe ich dann ein?
2. Lt. Heizungsbauer wurde eine FBH-Temperatur von 38/31°C konfiguriert. --> ist hier im EP 35/28 (näher dran) oder 55/45 (nächsthöherer Wert) einzugeben?
und grundsätzlich mal...
Zur Vorbemessung habe ich damals 2013 den EP12 verwendet. Kann ich mit diesem auch den Nachweis nach Fertigstellung machen oder muß dafür immer der neueste EP verwendet werden. (Aber da stimmt ja eigentlich die Berechnung nicht überein)
es geht um einen KfW-Nachweis. Ich will die tatsächlich verbaute Anlage eingeben.
1. Vom Heizungsbauer habe ich für eine L/W-Wärmepumpe die Arbeitszahlen nach EN14511 erhalten, der EP verlangt aber nach EN255 -> kann ich die Zahlen trotzdem eingeben? wenn nicht, was gebe ich dann ein?
2. Lt. Heizungsbauer wurde eine FBH-Temperatur von 38/31°C konfiguriert. --> ist hier im EP 35/28 (näher dran) oder 55/45 (nächsthöherer Wert) einzugeben?
und grundsätzlich mal...
Zur Vorbemessung habe ich damals 2013 den EP12 verwendet. Kann ich mit diesem auch den Nachweis nach Fertigstellung machen oder muß dafür immer der neueste EP verwendet werden. (Aber da stimmt ja eigentlich die Berechnung nicht überein)