Antwort DIN Ausschuss:
Sehr geehrter Herr Eichholz,
von einem Experten des zuständigen Ausschusses habe ich folgende Antwort zu Ihrer Anfrage erhalten:
„Bei der Berechnung nach DIN SPEC 32737 wird die gesamte Wärmeerzeugungsanlage betrachtet und ein Primärenergiefaktor für die durch die Wärmeerzeugungsanlage gedeckte Wärme berechnet. Die Qualität der Ergebnisse ist an dieser Stelle von der Güte der Eingabewerte abhängig, für die Sie als Nutzer selbst verantwortlich sind. Das betrifft alle nicht vordefinierten Kennwerte, wie z.B. die Erzeugernutzwärmeabgaben oder Kennwerte des Brennwertkessels, falls sie nicht mit dem hinterlegten Standardwert rechnen.
In Ihrem Fall setzt sich die Wärmeerzeugungsanlage aus der Elcore-Brennstoffzelle und dem Spitzenlastwärmeerzeuger von Brötje. Der berechnete Primärenergiefaktor beinhaltet damit den primärenergetischen Aufwand der Brennstoffzelle und des Brennwertkessels abzüglich der Stromgutschrift für den durch die Brennstoffzelle erzeugten Strom. Für die weitere Berechnung ist daher nicht mehr erforderlich, den Brennwertkessel erneut zu definieren.
Die Wärmeerzeugungsanlage ist für die weitere Berechnung wie Nah-/Fernwärme fossil mit dem nach DIN SPEC 32737 berechneten Primärenergiefaktor, einem Deckungsanteil von 100 % und einer Erzeugeraufwandszahl von 1,0 zu definieren. Das gilt sowohl für die Heizungs- als auch Trinkwarmwasserseite. Sie müssen keinen weiteren Erzeuger definieren.
Eine Änderung der Erzeugeraufwandszahl für Nah-/Fernwärme abweichend von den Standardwerten der DIN V 4701-10 und damit eine Eingabe von eH,g=1,0 und eTW,g=1,0 ist nicht mit jeder Software möglich. Nach DIN V 4701-10 beträgt die Erzeugeraufwandszahl für Fernwärme bei dem Heizbetrieb eH,g=1,01 und bei dem Warmwasserbetrieb eTW,g=1,14. Die Verwendung von diesen Erzeugeraufwandszahlen erhöht rechnerisch geringfügig den Primärenergiebedarf. Ob Ihre Software diese Anpassung unterstützt, kann ich schlecht sagen.
Zu Ihrer zweiten Frage.
Die Anwendbarkeit einer Norm im Rahmen von EnEV-Berechnungen wird nicht durch das DIN geregelt, sondern vom Verordnungsgeber selbst. Da die DIN SPEC 32737 nach dem Erscheinen der aktuellen EnEV veröffentlicht wurde, ist sie in der EnEV nicht explizit als zulässige Berechnungsregel erwähnt. Man könnte jedoch trotzdem vermuten, dass eine Berechnung mit DIN SPEC 32737 im Sinne des Verordnungsgebers ist. Genauere Informationen kann sicherlich Frau Vilz (
Andrea.Vilz@BBR.Bund.de) geben, die beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fragen zur EnEV beantwortet.“
Ich hoffe damit wurde Ihre Anfrage ausreichend beantwortet.
„Der Normenausschuss als Normungsorgan von DIN gibt als Serviceleistung Auslegungen im Sinne von DIN 820-1 bekannt und stellt Interpretationen von DIN-Normen zur Verfügung.
DIN bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. DIN übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. DIN haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von oder sonst wie in Verbindung mit Informationen entstehen, die bereitgestellt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
DIN–Normenausschuss für Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS)
Niels – Christian Müller
Projektmanager
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