In Kraft getreten: Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Autenrieth

In Kraft getreten: Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO

#1 Beitrag von Autenrieth »

Am 28. Juli 2015 wurde die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten.

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil aus § 4 Absatz 1 EWärmeG von 15% auf 10%.
Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden.

Veröffentlichung im Gesetztblatt:
https://um.baden-wuerttemberg.de/filead ... hrplan.pdf

Begründung:
https://um.baden-wuerttemberg.de/filead ... hrplan.pdf

Auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie alle wichtigen Informationen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ene ... hrplan-bw/

Die notwendigen Schritte, um mit dem BKI Energieplaner ein Projekt für den Sanierungsfahrplan zu erstellen, entnehmen Sie dem entsprechenden Kapitel der Programmhilfe.

Kostenloser Download BKI Energieplaner: http://www.bki.de/setup-energieplaner
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