Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäude
Verfasst: 12. Mai 2015, 13:21
Energieausweise schnell und einfach für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellen und ausgeben:
Architekten und Ingenieure sind in der Regel immer ausstellungsberechtigt für Energieausweise bestehender Gebäude, sofern diese die in EnEV §21 gestellten Anforderungen erfüllen.
Seit Bestehen der KfW Energieeffizienz-Expertenliste ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Planer keine Bedarfs- oder Verbrauchsausweise zwecks Vermietung und Verkauf ausstellen dürfen, sofern Sie nicht in der EEE-Liste geführt sind. Die Einschränkung, für nicht in der Expertenliste geführte Architekten, Ingenieuren und Planer besteht jedoch lediglich darin, dass diese keine KfW-Förderkredite für energieeffizientes Bauen für den Standard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses beantragen können. Auch KfW-Zuschüsse zum Energieeffizienten Sanieren über Einzelmaßnahmen können nur vom Energieeffizienz-Experten beantragt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2015 Verstöße gegen die Ausweispflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 15.000 Euro belegt werden können.
Das Baukosteninformationszentrum bietet zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude eine bewährte und sehr anwenderfreundliche Software an. Mit der kostenlosen Testversion des BKI Energieplaner www.bki.de/setup-energieplaner können neben Bedarfsausweisen auch Verbrauchsausweise einfach und schnell ausgegeben werden. Die dazu erforderliche Energieausweis-Registriernummer wird nach einer Registrierung beim DIBT automatisch vom Programm vergeben.
Sollen rein verbrauchsorientierte Energieausweise erstellt werden, sind folgende Angaben notwendig:
alle Angaben auf der Projekt-Seite
Verbrauchswerte auf der Projekt-Seite
Einstellung "Energieausweis verbrauchsorientiert" auf der Einstellungen-Seite
Die "Angaben zum Energieausweis" auf der Grundlagen-Seite. Zusätzlich können auf der Grundlagenseite unter "Angaben Energieausweis" noch drei weitere Modernisierungsempfehlungen eingetragen werden, ohne dass hierzu Varianten angelegt werden müssen. Dies ist vor allem für den reinen Verbrauchsausweis vorgesehen.
Eine Zone (bei Nichtwohngebäuden auch mehrere Zonen) auf der Zonen-Seite mit den Geometrie-Angaben Ve und AN (ANGF).
Bei Wohngebäuden kann alternativ zur Angabe Ve auch nur die Wohnfläche Awohn auf der Projekt-Seite eingegeben werden.
Bitte beachten:
Seit dem 1. Mai 2014 werden neue Klimakorrekturfaktoren mit Referenzort Potsdam (gemäß EnEV 2014) verwendet. Diese neuen Klimafaktoren stehen für Verbrauchsabrechnungen ab 01.01.2010 zur Verfügung. Ältere Verbrauchsabrechnungen können in der EnEV 2014 nicht mehr verwendet werden.
Ihre Fragen richten Sie gerne direkt an Jochen Autenrieth vom BKI.
Architekten und Ingenieure sind in der Regel immer ausstellungsberechtigt für Energieausweise bestehender Gebäude, sofern diese die in EnEV §21 gestellten Anforderungen erfüllen.
Seit Bestehen der KfW Energieeffizienz-Expertenliste ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Planer keine Bedarfs- oder Verbrauchsausweise zwecks Vermietung und Verkauf ausstellen dürfen, sofern Sie nicht in der EEE-Liste geführt sind. Die Einschränkung, für nicht in der Expertenliste geführte Architekten, Ingenieuren und Planer besteht jedoch lediglich darin, dass diese keine KfW-Förderkredite für energieeffizientes Bauen für den Standard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses beantragen können. Auch KfW-Zuschüsse zum Energieeffizienten Sanieren über Einzelmaßnahmen können nur vom Energieeffizienz-Experten beantragt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2015 Verstöße gegen die Ausweispflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 15.000 Euro belegt werden können.
Das Baukosteninformationszentrum bietet zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude eine bewährte und sehr anwenderfreundliche Software an. Mit der kostenlosen Testversion des BKI Energieplaner www.bki.de/setup-energieplaner können neben Bedarfsausweisen auch Verbrauchsausweise einfach und schnell ausgegeben werden. Die dazu erforderliche Energieausweis-Registriernummer wird nach einer Registrierung beim DIBT automatisch vom Programm vergeben.
Sollen rein verbrauchsorientierte Energieausweise erstellt werden, sind folgende Angaben notwendig:
alle Angaben auf der Projekt-Seite
Verbrauchswerte auf der Projekt-Seite
Einstellung "Energieausweis verbrauchsorientiert" auf der Einstellungen-Seite
Die "Angaben zum Energieausweis" auf der Grundlagen-Seite. Zusätzlich können auf der Grundlagenseite unter "Angaben Energieausweis" noch drei weitere Modernisierungsempfehlungen eingetragen werden, ohne dass hierzu Varianten angelegt werden müssen. Dies ist vor allem für den reinen Verbrauchsausweis vorgesehen.
Eine Zone (bei Nichtwohngebäuden auch mehrere Zonen) auf der Zonen-Seite mit den Geometrie-Angaben Ve und AN (ANGF).
Bei Wohngebäuden kann alternativ zur Angabe Ve auch nur die Wohnfläche Awohn auf der Projekt-Seite eingegeben werden.
Bitte beachten:
Seit dem 1. Mai 2014 werden neue Klimakorrekturfaktoren mit Referenzort Potsdam (gemäß EnEV 2014) verwendet. Diese neuen Klimafaktoren stehen für Verbrauchsabrechnungen ab 01.01.2010 zur Verfügung. Ältere Verbrauchsabrechnungen können in der EnEV 2014 nicht mehr verwendet werden.
Ihre Fragen richten Sie gerne direkt an Jochen Autenrieth vom BKI.