Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäude

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Autenrieth

Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäude

#1 Beitrag von Autenrieth »

Energieausweise schnell und einfach für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellen und ausgeben:

Architekten und Ingenieure sind in der Regel immer ausstellungsberechtigt für Energieausweise bestehender Gebäude, sofern diese die in EnEV §21 gestellten Anforderungen erfüllen.
Seit Bestehen der KfW Energieeffizienz-Expertenliste ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Planer keine Bedarfs- oder Verbrauchsausweise zwecks Vermietung und Verkauf ausstellen dürfen, sofern Sie nicht in der EEE-Liste geführt sind. Die Einschränkung, für nicht in der Expertenliste geführte Architekten, Ingenieuren und Planer besteht jedoch lediglich darin, dass diese keine KfW-Förderkredite für energieeffizientes Bauen für den Standard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses beantragen können. Auch KfW-Zuschüsse zum Energieeffizienten Sanieren über Einzelmaßnahmen können nur vom Energieeffizienz-Experten beantragt werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2015 Verstöße gegen die Ausweispflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 15.000 Euro belegt werden können.

Das Baukosteninformationszentrum bietet zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude eine bewährte und sehr anwenderfreundliche Software an. Mit der kostenlosen Testversion des BKI Energieplaner www.bki.de/setup-energieplaner können neben Bedarfsausweisen auch Verbrauchsausweise einfach und schnell ausgegeben werden. Die dazu erforderliche Energieausweis-Registriernummer wird nach einer Registrierung beim DIBT automatisch vom Programm vergeben.

Sollen rein verbrauchsorientierte Energieausweise erstellt werden, sind folgende Angaben notwendig:
alle Angaben auf der Projekt-Seite
Verbrauchswerte auf der Projekt-Seite
Einstellung "Energieausweis verbrauchsorientiert" auf der Einstellungen-Seite

Die "Angaben zum Energieausweis" auf der Grundlagen-Seite. Zusätzlich können auf der Grundlagenseite unter "Angaben Energieausweis" noch drei weitere Modernisierungsempfehlungen eingetragen werden, ohne dass hierzu Varianten angelegt werden müssen. Dies ist vor allem für den reinen Verbrauchsausweis vorgesehen.
Eine Zone (bei Nichtwohngebäuden auch mehrere Zonen) auf der Zonen-Seite mit den Geometrie-Angaben Ve und AN (ANGF).
Bei Wohngebäuden kann alternativ zur Angabe Ve auch nur die Wohnfläche Awohn auf der Projekt-Seite eingegeben werden.

Bitte beachten:
Seit dem 1. Mai 2014 werden neue Klimakorrekturfaktoren mit Referenzort Potsdam (gemäß EnEV 2014) verwendet. Diese neuen Klimafaktoren stehen für Verbrauchsabrechnungen ab 01.01.2010 zur Verfügung. Ältere Verbrauchsabrechnungen können in der EnEV 2014 nicht mehr verwendet werden.

Ihre Fragen richten Sie gerne direkt an Jochen Autenrieth vom BKI.
Xandi72
Beiträge: 4
Registriert: 13. Juni 2013, 16:48

Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#2 Beitrag von Xandi72 »

Sehr geehrte Fachleute,
ich habe hier wahrscheinlich eine ganz banale Frage zu einem Bestandsgebäude. Ich finde allerdings bei der Internet Recherche keine befriedigende Antwort.

Also:
Das Objekt besteht aus aktuell 3 Mieteinheiten die sich wie folgt aufteilen

1. Kindergarten im EG + KG (Sozialräume) , 55% der Fläche
2. Arztpraxis im gesamten 1. OG + KG mit einem Büroraum 1 Lagerkeller, 22,50% der Fläche
3. Wohnung im Dachgeschoß, ebenso 22,50% der Fläche

Das Objekt hat eine Gaszentralheizung. Gas und Stromverbrauch liegt vor.

Meine Frage ist jetzt folgende:
Kann ich von wohnähnlicher Belegung bei dem Kindergarten ausgehen? bei der Arztpraxis ist dies ja explizit in der Fachliteratur aufgeführt.
- Kann ich einen Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellen? Also einen Bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude?
- Oder muss ich die Wohnung einzeln bilanzieren mit Energieausweis und dann Praxis und Kindergarten
- Oder Praxis zur Wohnung als Wohngebäude und dann nur den Kindergarten als Nichtwohngebäude?
- Oder kann ich einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude erstellen

Für Anregungen wäre ich sehr Dankbar.
Wünsche eine schöne Adventszeit.
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich würde Kindergarten und Praxis als NGW ansehen und das DG als WG und dann zwei Ausweise erstellen.

Andreas Obermüller
didier
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Registriert: 23. Juli 2010, 21:10

Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#4 Beitrag von didier »

Hallo Forum,

seit dem 1.1.2016 gilt die ENEV2014-Teil 2 mit z.T. geänderten Anforderungen an Neubauten.

Können mit der Version EP12 Energiebedarfsausweise für Bestands(wohn)bauten ab dem 1.1.2016 gerechnet werden oder muß dringend eine aktuelle Version her?
Das gerade im Hinblick auf den neuen Primärenergiefaktor für Strom von 1,8 ab 1.1.2016. (oder gilt 1,8 nur für Neubauten?)

Danke im Voraus!
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Version 12 kann die Nachweise nach EnEV 2014/2016 nicht mehr korrekt führen, es ist ein Update erforderlich.

Andreas Obermüller
didier
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Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#6 Beitrag von didier »

Vielen Dank für den prompten Hinweis, Herr Obermüller.

Ich wurde deshalb etwas stutzig, weil im EP12 bei den Einstellungen nach ENEV 2014 die Nachweise mit Anforderungen bis 31.12.2015 als auch ab 01.01.2016 angewählt werden können und somit der Eindruck vermittelt wird, dass diese Software den Rechenweg auch ab 01.01.16 unterstützt. Desweiteren überlege ich, welche Randbedingungen sich da geändert haben könnten...
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#7 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Version 12 wurde das letzte Mal im November 2014 aktualisiert. Im Prinzip kann die Version auch die Nachweise nach EnEV ab 2016, es gab allerdings seit damals eine Reihe von Aktualisierungen (EnEV-Auslegung, Rechenkern DIN 18599, Fehlerkorrekturen), die hier nicht berücksichtigt sind. Wen Sie diese quasi "eigenverantwortlich" beachten, dann können Sie damit auch rechnen. (Formal sind Sie in jedem Fall als fachkundiger Nachweisersteller für alle Ergebnisse verantwortlich.) Ich würde es Ihnen aber nicht empfehlen. Um immer auf dem Laufeden zu sein, ist eigentlich immer die aktuelle Version (derzeit 15.0.3) erforderlich. Wir bringen fast jeden Monat ein Update heraus!

Andreas Obermüller
didier
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Registriert: 23. Juli 2010, 21:10

Re: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise für Bestandsgebäu

#8 Beitrag von didier »

Vielen Dank!
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