Seite 1 von 1

EEWärmegesetz

Verfasst: 20. April 2015, 15:42
von Aplus
Hallo,

das EEWärmegesetz kann auch mit einer besseren Gebäudedämmung als Ersatz Maßnahme erfüllt werden.
Unser Projekt erfüllt die Anforderungen der EnEV, der Ht‘ – Wert wird um mehr als 15% unterschritten. Dennoch zeigt der Bericht EEWärmegesetz-Nachweis an, dass dieses nicht erfüllt ist.
Ist die Anzeige falsch oder unseren noch zusätzliche Anforderungen erfüllt werden?

Re: EEWärmegesetz

Verfasst: 20. April 2015, 15:54
von Andreas Obermüller
Es müssen Qp UND Ht' um 15% unterschritten werden. Zudem muss man die Ersatznaßnahme unter "Angaben EEWärmeG" auf der "Grundlagen"-Seite auswählen. Dann sollte das funktionieren.

Andreas Obermüller