Zu- und Abluftanlage mit reduzierten Lufwechseln
Verfasst: 18. März 2015, 17:52
Hallo Herr Obermüller und Forum-Leser,
darf bei einem EnEV-Nachweis bei der Zoneneingabe ein reduzierter Außenluftvolumenstrom ggü. den Nutzungsanforderungen aus der DIN V 18599-10 berücksichtigt werden?
Uns liegen die raumweisen Auslegungsluftmengen aus der Fachplanung vor. Diese wurden soweit optimiert, dass sie nun unter den Anforderungen liegen.
Laut der dena-Veröffentlichung "Leitfaden energetische Gebäudesanierung DIN V 18599" darf eine Abweichung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die dena bezieht sich dabei auf den ersten Satz der EnEV aus Anlage 2, Absatz 2.1.2: "Unbeschadet der Regelungen in den Nummern 2.1.3 und 2.1.6 sind als Randbedin-gungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs die in den Tabellen 5 bis 9 der DIN V 18599-10: 2011-12 aufgeführten Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten zu verwenden; bei der Berechnung des Referenzgebäudes müssen die in Tabelle 5 der DIN V 18599-10: 2011-12 als Mindest- oder Maximalwerte enthaltenen Angaben unverändert angesetzt werden."
Die DiBt-Auslegung der EnEV (11. Staffel) bestätigt dies: Demnach sind Änderungen an den Nutzungsrandbedinungen innerhalb einer Katalognutzung nach DIN V 18599-10 nicht zulässig. Als Ausnahme nennt die DiBT nur den Fall von großen Abweichungen, wo vermuten werden kann, dass eine abweichende Nutzung gegenüber den Nutzungsprofilen aus der DIN V 18599-10 vorliegt. Daher müsste für die Zone ein eigenes Nutzungsprofil erstellt werden (Referenzgebäude = vorhandenen Gebäude)?
Zudem stellt sich uns die Frage, ob dieser Fall als "vollständige Deckung des Außenluftwechsel" eingegeben werden darf?
Oder muss in diesem Fall ein "teilweise Deckung des Außenluftwechsels" angesetzt werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Friederike Hassemer
darf bei einem EnEV-Nachweis bei der Zoneneingabe ein reduzierter Außenluftvolumenstrom ggü. den Nutzungsanforderungen aus der DIN V 18599-10 berücksichtigt werden?
Uns liegen die raumweisen Auslegungsluftmengen aus der Fachplanung vor. Diese wurden soweit optimiert, dass sie nun unter den Anforderungen liegen.
Laut der dena-Veröffentlichung "Leitfaden energetische Gebäudesanierung DIN V 18599" darf eine Abweichung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die dena bezieht sich dabei auf den ersten Satz der EnEV aus Anlage 2, Absatz 2.1.2: "Unbeschadet der Regelungen in den Nummern 2.1.3 und 2.1.6 sind als Randbedin-gungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs die in den Tabellen 5 bis 9 der DIN V 18599-10: 2011-12 aufgeführten Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten zu verwenden; bei der Berechnung des Referenzgebäudes müssen die in Tabelle 5 der DIN V 18599-10: 2011-12 als Mindest- oder Maximalwerte enthaltenen Angaben unverändert angesetzt werden."
Die DiBt-Auslegung der EnEV (11. Staffel) bestätigt dies: Demnach sind Änderungen an den Nutzungsrandbedinungen innerhalb einer Katalognutzung nach DIN V 18599-10 nicht zulässig. Als Ausnahme nennt die DiBT nur den Fall von großen Abweichungen, wo vermuten werden kann, dass eine abweichende Nutzung gegenüber den Nutzungsprofilen aus der DIN V 18599-10 vorliegt. Daher müsste für die Zone ein eigenes Nutzungsprofil erstellt werden (Referenzgebäude = vorhandenen Gebäude)?
Zudem stellt sich uns die Frage, ob dieser Fall als "vollständige Deckung des Außenluftwechsel" eingegeben werden darf?
Oder muss in diesem Fall ein "teilweise Deckung des Außenluftwechsels" angesetzt werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Friederike Hassemer