EEWärmeG bei öffentlichen Neubauten
Verfasst: 4. März 2015, 16:35
Hallo,
bei der Berechnung eines neuen kommunalen Verwaltungsgebäudes bin ich bezüglich des EEWärmeG etwas unsicher.
Aufgrund der Vorbildfunktion für öffentliche Gebäude wird im EEWärmeG gefordert, dass die EnEV-Anforderung des Primärenergiebedarfs um 15% unterschritten und der Transmissionswärmeverlust um 30% unterschritten sein muss.
Gibt es hier Ausnahmeregelungen bei besonders gutem Primärenergiebedarf? Ich unterschreite hier die Anforderungen um 85% (Pelletheizung und PV-Anlage).
Beim Transmissionswärmeverlust erreiche ich leider nur -23% (mit Wärmebrückenzuschlag von 0,05 gerechnet). Ich möchte nicht alle Wärmebrücken detailliert berechnen, da dies aufgrund der Holzständerbauweise und der vielzahl an Details einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Hierbei ist nicht einmal gewährt, dass dies dann auch zur deutlichen Verbesserung des Wertes führt.
Vielleicht weiß jemand Rat.
Gruß Leonardo
bei der Berechnung eines neuen kommunalen Verwaltungsgebäudes bin ich bezüglich des EEWärmeG etwas unsicher.
Aufgrund der Vorbildfunktion für öffentliche Gebäude wird im EEWärmeG gefordert, dass die EnEV-Anforderung des Primärenergiebedarfs um 15% unterschritten und der Transmissionswärmeverlust um 30% unterschritten sein muss.
Gibt es hier Ausnahmeregelungen bei besonders gutem Primärenergiebedarf? Ich unterschreite hier die Anforderungen um 85% (Pelletheizung und PV-Anlage).
Beim Transmissionswärmeverlust erreiche ich leider nur -23% (mit Wärmebrückenzuschlag von 0,05 gerechnet). Ich möchte nicht alle Wärmebrücken detailliert berechnen, da dies aufgrund der Holzständerbauweise und der vielzahl an Details einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Hierbei ist nicht einmal gewährt, dass dies dann auch zur deutlichen Verbesserung des Wertes führt.
Vielleicht weiß jemand Rat.
Gruß Leonardo