Penthouse auf bestehende Wohnungen

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Werner M
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Registriert: 8. April 2008, 09:27

Penthouse auf bestehende Wohnungen

#1 Beitrag von Werner M »

Liebe Forumsmitglieder
Ich brauche wieder Eure Hilfe:

Folgende Situation:
5-geschossiges Wohnhaus mit 16 Wohnungen im 1. – 4. OG im EG ein leerstehender Laden. Im KG Kellerabteile , Lagerräume und Gemeinschaftsräume.
Der Laden im EG wird zu 4 Wohnungen umgebaut/umgenutzt, mit Nebenräumen im KG für Keller, WC und Hobbyräumen. (ehemaliges Lager des Ladens)
Auf dem Dach 6. OG wird eine Penthouse - Wohneinheit geschaffen und an die bestehende Heizungsanlage angeschlossen.
Die bestehende Heizung wird möglicherweise in diesem Zuge modernisiert.

Die Umnutzung des EG (KG) und die PenthouseWohnung wird von einem Bauträger durchgeführt,
der diese Einheiten kauft, erstellt und sie dann wieder verkauft.

Anforderungen so wie ich sie einschätze:
Die Wohnung im DG (Penthouse) wird nach §9 Abs4 erstellt. Außenbauteile nach Anhang 3 Tab 1.
Der sommerliche Wärmeschutz wird nachgewiesen.

Für die Umnutzung im EG wird die Fassade nicht bzw. nur geringfügung angetastet (weit unter der 10% Regel) Es wird aber eine zusätzliche thermische Haut hinter den Schaufenstern eingezogen – Es entsteht eine belüftbare Pufferzone – diese neue „Haut“ würde ich auch nach Anhang 3 Tab1 bemessen – Bauteile zu unbeheizt.
Im KG wird an den Außenbauteilen nichts gemacht.

Energieausweis
Bilanzierung des Nachweises vom EG (KG Hobbyräume + WC und Flure) bis neues Penthouse mit Ausweis für Bestand ausfertigen.
(Ich gehe davon aus, dass ich auch mit dem 40% Zuschlag die EnEV für das ganze Gebäude nicht einhalten kann.)

Liege ich mit meinen Auslegungen hier richtig?

Gibt es eine Möglichkeit das Penthouse separat zu behandeln? - für KfW Standard

Die Hausgemeinschaft hat vor einem halben Jahr Geld für eine Fassadenanstrich ausgegeben und wird kein Geld für eine Sanierung der Geschosse UG und 1. – 4 OG ausgeben.

Vielen Dank für Euer Feedback

Grüße,
Werner
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