Anforderungen ab 2016 für Hallen mit dezentraler Heizung
Verfasst: 21. Januar 2015, 10:44
Für Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe und dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizungen ist die Verschärfungen der Anforderungen ab dem 01.01.2016 an Qp und mittlere U-Werte nicht anzuwenden. (EnEV 2014 Anlage 2 1.1.2 letzter Satz).
Wie ist dann der Nachweis zu führen, wenn z. B ein Gebäude aus einer Produktionshalle mit mehr als 4 m Raumhöhe und Beheizung mit Dunkelstrahlern, und einem daran angebauten Sozialgebäude mit Büro- und Umkleideräumen besteht? Das Sozialgebäude muss ab dem 01.01.2016 die verschärften Anforderungen an Qp und mittlere U-Werte erfüllen, die Produktionshalle nicht. Ich habe also im gleichen Gebäude unterschiedliche Anforderungswerte.
Sind Ihnen Aussagen von offizieller Seite oder von Kommentatoren zu dieser Frage bekannt?
Folgende Lösungen wären m. E. denkbar:
1.) Für Halle und Sozialgebäude werden getrennte Nachweise mit je einem eigenem Energieausweis geführt. Ist das nach EnEV zulässig? Nachteilig dabei wäre auch, daass eine hochwertige Heizungsanlage mit Nutzung regenerativer Energiequellen für das Büro- und Sozialgebäude in der Berechnung der Halle nicht zu gute kommt.
2.) Die Anforderungswerte für die privilegierte Gebäudezone mit mehr als 4 m Raumhöhe werden von der Berechnungssoftware entsprechend reduziert, etwa vergleichbar mit der Checkbox "niedrig beheizt(17°)" auf Reiter "Zonen". Ist so eine Funktionalität geplant? Wann wäre damit zu rechnen?
Wie ist dann der Nachweis zu führen, wenn z. B ein Gebäude aus einer Produktionshalle mit mehr als 4 m Raumhöhe und Beheizung mit Dunkelstrahlern, und einem daran angebauten Sozialgebäude mit Büro- und Umkleideräumen besteht? Das Sozialgebäude muss ab dem 01.01.2016 die verschärften Anforderungen an Qp und mittlere U-Werte erfüllen, die Produktionshalle nicht. Ich habe also im gleichen Gebäude unterschiedliche Anforderungswerte.
Sind Ihnen Aussagen von offizieller Seite oder von Kommentatoren zu dieser Frage bekannt?
Folgende Lösungen wären m. E. denkbar:
1.) Für Halle und Sozialgebäude werden getrennte Nachweise mit je einem eigenem Energieausweis geführt. Ist das nach EnEV zulässig? Nachteilig dabei wäre auch, daass eine hochwertige Heizungsanlage mit Nutzung regenerativer Energiequellen für das Büro- und Sozialgebäude in der Berechnung der Halle nicht zu gute kommt.
2.) Die Anforderungswerte für die privilegierte Gebäudezone mit mehr als 4 m Raumhöhe werden von der Berechnungssoftware entsprechend reduziert, etwa vergleichbar mit der Checkbox "niedrig beheizt(17°)" auf Reiter "Zonen". Ist so eine Funktionalität geplant? Wann wäre damit zu rechnen?