passive Kühlung bei Wohngebäuden

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Jaks
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passive Kühlung bei Wohngebäuden

#1 Beitrag von Jaks »

Sehr geehrter Herr Obermüller,

bei unserem aktuellen Projekt ist eine passive Kühlung mit Grundwasser geplant. Das Gebäude soll den KfW Effizienzhausstandard 55 einhalten. Wir würden die Berechnung gerne nach DIN V 4108-6 und DIV V 4701-10 durchführen.
Gemäß der neuen EnEV 2014 kann jedoch die Berechnung nach DIN V 4108-6 und DIV V 4701-10 nur für Gebäude durchgeführt werden, die nicht gekühlt werden.
Eine Kühlung wird lediglich bei der Berechnung nach DIN V 18599 berücksichtigt. Allerdings kann hier auch nur die aktive Kühlung berücksichtigt werden (Kompressions-, bzw. Absorptionskältemaschine), was zu einem viel zu hohen Kältebedarf führt als in der Realität. Eine Grundwasserkühlung hat im Vergleich nur einen minimalen Strombedarf.

Wie ist in dieser Situation zu verfahren?
Kann die Grundwasserkühlung vernachlässigt werden oder muss die Berechnung zwingend nach DIN V 18599 erfolgen, dann mit einer Kompressionskältemaschine?

Vielen Dank für eine Antwort
Agnes Jaks
Andreas Obermüller
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Re: passive Kühlung bei Wohngebäuden

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Bei der passiven Kühlung mussten noch ein paar Unklarheiten geklärt werden, daher ist diese in der Berechnung nach DIN 18559 (Wohngebäude) noch nicht enthalten. Bei der passiven Kühlung wird im Prinzip nur die Hilfsenergie für die Pumpen berücksichtigt. Ich werde das in den nächsten Wochen in der DIN 18599 umsetzen. Bis dahin können Sie das wohl leider nicht wirklich korrekt berechnen.

Andreas Obermüller
Jaks
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Re: passive Kühlung bei Wohngebäuden

#3 Beitrag von Jaks »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe jetzt die Berechnung von DIN 4108 auf DIN V 18599 umgestellt, um später die passive Kühlung eingeben zu können. Dabei hat sich das HT`erheblich verschlechtert. Vorher lag die Unterschreitung bei 32%, jetzt nur noch bei 24% und das Effizienzhaus 55 nicht nicht mehr eingehalten.
Liegt es an den Fx-Werten? Kann das sein, dass hier die Unterschiede zwischen den Berechnungen so gravierend sind, obwohl sich ja am Dämmstandard nichts geändert hat? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, die passive Kühlung doch zu vernachlässigen und nach DIN 4108 zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Jaks
Andreas Obermüller
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Re: passive Kühlung bei Wohngebäuden

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Bei der Berechnung von Ht' dürfte es keinen Unterschied geben! Haben Sie geprüft, ob der Wärmebrückenzuschlag und die U-Werte identisch sind?

Andreas Obermüller
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