Anpassung g-Werte Verglasung

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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schoenau
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Anpassung g-Werte Verglasung

#1 Beitrag von schoenau »

Liebe Kollegen,
ich habe für einen KfW Effizienzhaus-70 Nachweis folgendeWerte für das Standardfenster angenommen: Uw = 0,8, Ug Wert 0,6, g-Wert Verglasung 0,5.
Die Uw Werte wurden durch den Fensterbauer allesamt eingehalten, durch Umplanungen (von denen ich nichts wusste) wurden einige Fenstertüren zu Hebe-Schiebetüren umgeplant. Die deshalb schlechteren Rahmenwerte wurden dabei mit einem besseren Glas kompensiert: Ug 0,4 (!) und g-Wert 0,37. Wenn ich nun diese Werte nachführe klappt der gesamte Nachweis nicht mehr.
Daher meine Frage: MUSS ich im KfW - bzw öffentlich rechtlichen Nachweisverfahren überhaupt derart detaillierte Angaben nachführen, ich muss ja z.B. auch nicht die genauen Uw Werte für jedes einzelne Fenster nachtragen.

Grüße
M.Schönau
Fritz
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Re: Anpassung g-Werte Verglasung

#2 Beitrag von Fritz »

Hallo,

der angenommen Uw_Wert von 0,80 ist schon recht sportlich. Das fällt dir nun auf die Füße.
Wenn der Nachweis nicht mehr klappt (vermutlich passt Ht' nicht) dann hast Du kein KfW-70 Haus mehr.
Es gibt 3 Möglichkeiten die Fenster einzugeben:

-Jedes Fenster einzeln berechnen und eingeben.
-Angabe für Referenzfenster, gilt dann für alle Fenster.
-Durchschnittlicher Uw-Wert aller Fenster, ist vom Fensterbauer zu liefern.

Wenn es mit allen drei Methoden nicht klappt, und es keine andere Möglichkeiten zu Ausgleich gibt dann ist nichts mit KfW 70.
Wenn der Bauherr die Änderungen ohne Rücksprache eigenmächtig geändert hat, so das sein Problem !
Sicherlich müssen die Werte der Berechnungen für KfW und dann für den auszustellenden Energieausweis dem tatsächlich ausgeführten Gebäude entsprechen.
Fritz
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Re: Anpassung g-Werte Verglasung

#3 Beitrag von Fritz »

Nachfrage:
wie sind die Wärmebrücken berücksichtigt ?
Zuschlag 0,05 ? - dann kann der Nachweis eventl. über den genauen Wärmebrückennachweis gerettet werden.
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