Anpassung g-Werte Verglasung
Verfasst: 5. Januar 2015, 14:21
Liebe Kollegen,
ich habe für einen KfW Effizienzhaus-70 Nachweis folgendeWerte für das Standardfenster angenommen: Uw = 0,8, Ug Wert 0,6, g-Wert Verglasung 0,5.
Die Uw Werte wurden durch den Fensterbauer allesamt eingehalten, durch Umplanungen (von denen ich nichts wusste) wurden einige Fenstertüren zu Hebe-Schiebetüren umgeplant. Die deshalb schlechteren Rahmenwerte wurden dabei mit einem besseren Glas kompensiert: Ug 0,4 (!) und g-Wert 0,37. Wenn ich nun diese Werte nachführe klappt der gesamte Nachweis nicht mehr.
Daher meine Frage: MUSS ich im KfW - bzw öffentlich rechtlichen Nachweisverfahren überhaupt derart detaillierte Angaben nachführen, ich muss ja z.B. auch nicht die genauen Uw Werte für jedes einzelne Fenster nachtragen.
Grüße
M.Schönau
ich habe für einen KfW Effizienzhaus-70 Nachweis folgendeWerte für das Standardfenster angenommen: Uw = 0,8, Ug Wert 0,6, g-Wert Verglasung 0,5.
Die Uw Werte wurden durch den Fensterbauer allesamt eingehalten, durch Umplanungen (von denen ich nichts wusste) wurden einige Fenstertüren zu Hebe-Schiebetüren umgeplant. Die deshalb schlechteren Rahmenwerte wurden dabei mit einem besseren Glas kompensiert: Ug 0,4 (!) und g-Wert 0,37. Wenn ich nun diese Werte nachführe klappt der gesamte Nachweis nicht mehr.
Daher meine Frage: MUSS ich im KfW - bzw öffentlich rechtlichen Nachweisverfahren überhaupt derart detaillierte Angaben nachführen, ich muss ja z.B. auch nicht die genauen Uw Werte für jedes einzelne Fenster nachtragen.
Grüße
M.Schönau