Verbrauchsausweis

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Xandi72
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Verbrauchsausweis

#1 Beitrag von Xandi72 »

Hallo,
wahrscheinlich wurde diese Frage hier schon öfters gestellt und beantwortet.
Ich habe aber leider nach längerem Suchen noch keine passende Antwort gefunden.
Hier mein Problem.
Ich soll für ein Haus von 1979 einen Verbrauchsausweis erstellen.
Das gesamte Gebäude wird mit einer ÖL-Heizung beheizt.
Das Haus hat eine Einliegerwohnung mit ca. 80m² welche WW dezentral mit Strom erzeugt.
Der Rest des Hauses bekommt WW über die Heizungsanlage.
Die Verbrauchswerte liegen für die letzten 3 Jahre vor, allerdings nur für Heizung Gesamtgebäude und WW ohne Einliegerwohnung.
Kann ich den Warmwasseranteil der Einliegerwohnung mit 20kWh/m²a x 80m² ansetzten und wie gebe ich dann die Verbrauchsdaten ein?

Viele Grüße und vielen Dank

Alexander Wissenbach
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Nach dem Entwurf der Bekanntmachungen wird ein Zuschlag von 20 kWh/m²a für das dezentral erzeugte WW angerechnet und dieser mit dem Primärenergiefaktor der Heizung im Verbrauchsausweis angegeben. Das kann man dann so eingeben, den WW-Anteil muss man allerdings hier händisch aussrechnen, da das Programm nur die ganze Fläche automatisch berüksichtigen kann.

Andreas Obermüller
Xandi72
Beiträge: 4
Registriert: 13. Juni 2013, 16:48

Re: Verbrauchsausweis

#3 Beitrag von Xandi72 »

Danke für die schnelle Antwort,

verstehe ich das richtig, wenn ich jetzt folgende Rechnung aufstelle:

80m² Wohnfläche x 20 kWh/m²a = 1600kWh/a für WW Bereitung.
Da die 1600kWh/a mit Strom und nicht mit ÖL bereitgestellt werden, muss ich 1600/10 x 2,40 / 1,10 umrechnen und bekomme dann den theoretischen Mehrverbrauch für ÖL.
Diesen addiere ich dann zum vorhandenen Ölverbrauch pro Jahr.
Das Häkchen setzte ich dann aber bei Warmwasserverbrauch gemäß HeizkostenV schätzen.

Danke
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

In der (leider noch nicht veröffentlichten) Bekanntmachung wird das WW NICHT mit Strom angesetzt, sondern mit dem Energieträger der "überwiegenden Heizung". Daher würde nach meinem Verständnich die Umrechnung Strom zu Öl entfallen. Sie sind aber auf der sicheren Seite, wenn Sie das (noch) so machen wollen.

Man kann einen reinen Verbrauchsausweis auch mit der Druckapplikation des Bundes anfertigen, dort hat man m. E. diese Eingabemöglichkeit.

Andreas Obermüller
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