Es wurden neue Energieausweise erstellt, bedarfsorientiert (3 aneinander gebaute Gebäude, Baujahr 1966, spätere Modernisierungen -> Mindestwärmeschutzniveau nach 1977 erreicht) und mit Registriernummern versehen. Nun will der Auftraggeber diese als gegenstandslos bezeichnen lassen und wieder die alten von 2008 verwenden, weil diese angeblich besser wären als die neuen und sie mit den Werten auf den neuen Ausweisen nichts anfangen könnten. Wenn die vorherigen Ausweise 2018 ablaufen, möchten sie wieder verbrauchsorientierte Ausweise erstellt haben.
Wenn ich die EnEv richtig verstehe, dann wäre ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich, da die Gebäude jeweils mehr als 4 Wohneinheiten haben, oder? Aber dann muss der Verbrauch über mindestens 3 Jahre dokumentiert sein, richtig?
Aber nun die wichtigste Frage: Ist das möglich, die neuen sozusagen in die Tonne zu treten und die alten weiter zu verwenden, obwohl die neuen nun registriert sind?
neuen Energieausweis "rückgängig" machen?
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Re: neuen Energieausweis "rückgängig" machen?
Ihre Annahme zum Verbrauchsausweis ist korrekt.
Eine Registrierung kann man nicht "zurückziehen". Das ist aber auch kein Problem, der EAW wird dann einfach nicht verwendet. Es wird ja auch immer wieder vorkommen, das man einen Fehler im EAW findet, auch da wird der "falsche" EAW nicht korrigiert. Einfach ignorieren....
Andreas Obermüller
Eine Registrierung kann man nicht "zurückziehen". Das ist aber auch kein Problem, der EAW wird dann einfach nicht verwendet. Es wird ja auch immer wieder vorkommen, das man einen Fehler im EAW findet, auch da wird der "falsche" EAW nicht korrigiert. Einfach ignorieren....
Andreas Obermüller