Berechnungsmodus Wohngebäude §16 Abs.1 oder 2 EnEV
Verfasst: 17. November 2014, 12:06
Hallo Zusammen,
ich habe zur Zeit zwei ähnliche Projekte (Wohnungsbau) vorliegen, für die ein Energieausweis erstellt werden soll.
Bei beiden Gebäuden liegt keine Bautätigkeit mehr vor. Das eine Gebäude wurde nach der EnEV 2007 geplant und gebaut das Andere nach der EnEV 2009. Für keins der Gebäude lag bislang ein EAW vor!
Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Berechnungsmodus /-Vorschrift.
Ich würde jetzt den Berechnungsmodus nach §16 Abs. 2 EnEV (für Bestandsgebäude) zugrunde legen und die Berechnung nach der aktuellen EnEV 2014 starten.
Oder kann man die Gebäude doch noch als Neubau ansehen?
Hatte event. jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe zur Zeit zwei ähnliche Projekte (Wohnungsbau) vorliegen, für die ein Energieausweis erstellt werden soll.
Bei beiden Gebäuden liegt keine Bautätigkeit mehr vor. Das eine Gebäude wurde nach der EnEV 2007 geplant und gebaut das Andere nach der EnEV 2009. Für keins der Gebäude lag bislang ein EAW vor!
Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Berechnungsmodus /-Vorschrift.
Ich würde jetzt den Berechnungsmodus nach §16 Abs. 2 EnEV (für Bestandsgebäude) zugrunde legen und die Berechnung nach der aktuellen EnEV 2014 starten.
Oder kann man die Gebäude doch noch als Neubau ansehen?
Hatte event. jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank im Voraus!