Berechnungsmodus Wohngebäude §16 Abs.1 oder 2 EnEV

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
Antworten
Nachricht
Autor
Kroppen-ITE
Beiträge: 1
Registriert: 10. November 2014, 10:47

Berechnungsmodus Wohngebäude §16 Abs.1 oder 2 EnEV

#1 Beitrag von Kroppen-ITE »

Hallo Zusammen,

ich habe zur Zeit zwei ähnliche Projekte (Wohnungsbau) vorliegen, für die ein Energieausweis erstellt werden soll.
Bei beiden Gebäuden liegt keine Bautätigkeit mehr vor. Das eine Gebäude wurde nach der EnEV 2007 geplant und gebaut das Andere nach der EnEV 2009. Für keins der Gebäude lag bislang ein EAW vor!

Meine Frage bezieht sich jetzt auf den Berechnungsmodus /-Vorschrift.
Ich würde jetzt den Berechnungsmodus nach §16 Abs. 2 EnEV (für Bestandsgebäude) zugrunde legen und die Berechnung nach der aktuellen EnEV 2014 starten.
Oder kann man die Gebäude doch noch als Neubau ansehen?

Hatte event. jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?

Vielen Dank im Voraus!
Leonardo
Beiträge: 104
Registriert: 21. Dezember 2006, 10:29
Wohnort: im schönen Murgtal

Re: Berechnungsmodus Wohngebäude §16 Abs.1 oder 2 EnEV

#2 Beitrag von Leonardo »

Hallo,

Ohne Rechtsexperte zu sein, würde ich wie von Dir beabsichtigt die aktuelle EnEV zugrundelegen und das Gebäude als Bestandsgebäude bilanzieren.
Dadurch wird das Gebäude ja nicht besser oder schlechter.

Es gibt ja auch kein Verbot vor Ablauf der 10-Jahre Gültigkeit des vorhandenen Energieausweises einen neuen auszustellen.
Manche können mit der Buchstabenzuordnung A/B/C...mehr anfangen wie mit einer nackten Zahl und wollen deshalb einen Neuen.

Ganz davon abgesehen wäre natürlich interessant zu wissen ob die Gebäude die damals gültige EnEV eingehalten haben. Aber hierzu die entsprechende Berechnung durchzuführen, stellt natürlich einen erheblichen Mehraufwand dar.

Gruß Leonardo
Antworten