Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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faser
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Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

#1 Beitrag von faser »

Hallo zusammen,

im Beiblatt 2 zur DIN 4108 sind mitunter Konstruktionsdicken 'von... bis...' angegeben; für die Wäremleitfähigkeiten von Dämmstoffen gibt es nur eine Untergrneze...
Wenn jetzt die Konstruktionsdicke meines Bauteils größer ist als die Obergrenze in der DIN - ist dann meine Konstruktion schon nicht mehr gleichwertig?

Bei einigen Wärmebrücken wäre das noch einigermaßen einleuchtend, weil sich das Verhältnis zwischen Regel-Dämmwert und Wärmebrücke ändert. Wo ich es aber überhaupt nicht verstehen würde, ist beim Detail Bodenplatte - beheizter Keller. Wenn die Äußere Dämmung rundum dicker wird kann die PSI-Wert ja nur kleiner werden - oder...?

Was mich noch wundert:
teilweise sind lamda-Werte für Wandbaustoffe von größer/gleich (1,1...) angegben. Wurde da das größer/kleiner Zeichen vielleicht verwechselt oder hat das seine Richtigkeit?
C.Hanusch
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Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

#2 Beitrag von C.Hanusch »

Stichwort R-Wert-Verfahren. Aber abhängig davon, ob ein EnEV-Nachweis oder ein KfW-Nachweis geführt wird.
faser
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Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

#3 Beitrag von faser »

... auch beim R-Wert-Verfahren gibt es Obergrenzen für R-Werte... und die müssen offensichtlich eingehalten werden - auch wenn sich der Sinn dessen für mich nicht immer erschließt...

Aber was ist dabei der Unterschied zwischen dem Nachweis für EnEV oder Energieeffizienzhaus?
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