Aufstellung Wärmeerzeuger Referenzgebäude EnEV2014
Verfasst: 30. Oktober 2014, 10:18
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
eine Frage bezüglich der Berechnung des Referenzgebäudes nach EnEV 2014 und dessen Aufstellort des Wärmeerzeugers.
Wir haben derzeit ein Projekt, welches nach EnEV 2014 die ENEV nicht einhält. Der Qp,ist liegt bei 46.500 kWh, Qp,Ref. Bei 45.100 kWh. Nun kam der schlaue Architekt auf uns zu und sagte das sein EnEV-Programm noch nach EnEV 2009 rechnet, aber die Anforderung nach EnEV (also auch die nach EnEV 2014, da diese eine Verschärfung ja erst für 2016 vorsieht) deutlich unterschreitet. Daraufhin haben wir einmal den Haken bei EnEV 2009 gesetzt. Und auch wir halten die EnEV 2009 ein. Wir haben dann den Blick auf den Kurzbericht geworfen. Qp,ist liegt weiterhin fast unverändert bei 47.900 kWh, Qp,Ref ist jedoch deutlich höher bei 56.200 kWh. Also sind die Abweichungen nicht allein auf die neue DIN V 18599 oder andere Novellierungen, die sich auf beide Gebäude beziehen, zurückzuführen, sondern durch Änderungen des Referenzgebäudes.
Die nach unserer Einschätzung einzig maßgebliche Änderung, die dafür verantwortlich sein kann: Durch die Novellierung richtet sich die Aufstellung des Wärmeerzeugers nicht mehr nach der Anzahl der Wohneinheiten sondern nach der Gebäudenutzfläche AN (über 500 m² außerhalb der thermischen Hülle, sonst innerhalb). Wir habe dies auch mal überschlägig mit den jeweiligen Verteil-, Speicher- und Erzeugerverlusten gegengerechnet und es ist plausibel. Es liegt also nahe, dass in unserem Fall die Berechnung des Referenzgebäudes nach EnEV 2009 den Erzeuger im unbeheizten aufstellt, nach EnEV 2014 im beheizten vorsieht.
Das Kuriose ist jedoch, dass das Gebäude sowohl 5 Wohneinheiten aufweist (EnEV 2009: > 2 WE) als auch eine Gebäudenutzfläche AN von 642 m² (EnEV 2014: > 500 m²). Wir haben daraufhin einmal die Wohnungszahl geändert auf 1. Das Referenzgebäude ändert sich dadurch nicht. Die testweise Änderung von AN haben wir aufgrund der weitreichenden Einflüsse auf den Rest der Bilanz nicht vorgenommen.
Wie können wir nun überprüfen, wodurch die maßgebliche Änderung hervorgerufen wird und ob sie EnEV und DIN-konform ist? Ist der Punkt bekannt?
Für Hilfe wären wir sehr dankbar.
mit besten Grüßen,
Matthias Hampe (ina Planungsgesellschaft mbH)
eine Frage bezüglich der Berechnung des Referenzgebäudes nach EnEV 2014 und dessen Aufstellort des Wärmeerzeugers.
Wir haben derzeit ein Projekt, welches nach EnEV 2014 die ENEV nicht einhält. Der Qp,ist liegt bei 46.500 kWh, Qp,Ref. Bei 45.100 kWh. Nun kam der schlaue Architekt auf uns zu und sagte das sein EnEV-Programm noch nach EnEV 2009 rechnet, aber die Anforderung nach EnEV (also auch die nach EnEV 2014, da diese eine Verschärfung ja erst für 2016 vorsieht) deutlich unterschreitet. Daraufhin haben wir einmal den Haken bei EnEV 2009 gesetzt. Und auch wir halten die EnEV 2009 ein. Wir haben dann den Blick auf den Kurzbericht geworfen. Qp,ist liegt weiterhin fast unverändert bei 47.900 kWh, Qp,Ref ist jedoch deutlich höher bei 56.200 kWh. Also sind die Abweichungen nicht allein auf die neue DIN V 18599 oder andere Novellierungen, die sich auf beide Gebäude beziehen, zurückzuführen, sondern durch Änderungen des Referenzgebäudes.
Die nach unserer Einschätzung einzig maßgebliche Änderung, die dafür verantwortlich sein kann: Durch die Novellierung richtet sich die Aufstellung des Wärmeerzeugers nicht mehr nach der Anzahl der Wohneinheiten sondern nach der Gebäudenutzfläche AN (über 500 m² außerhalb der thermischen Hülle, sonst innerhalb). Wir habe dies auch mal überschlägig mit den jeweiligen Verteil-, Speicher- und Erzeugerverlusten gegengerechnet und es ist plausibel. Es liegt also nahe, dass in unserem Fall die Berechnung des Referenzgebäudes nach EnEV 2009 den Erzeuger im unbeheizten aufstellt, nach EnEV 2014 im beheizten vorsieht.
Das Kuriose ist jedoch, dass das Gebäude sowohl 5 Wohneinheiten aufweist (EnEV 2009: > 2 WE) als auch eine Gebäudenutzfläche AN von 642 m² (EnEV 2014: > 500 m²). Wir haben daraufhin einmal die Wohnungszahl geändert auf 1. Das Referenzgebäude ändert sich dadurch nicht. Die testweise Änderung von AN haben wir aufgrund der weitreichenden Einflüsse auf den Rest der Bilanz nicht vorgenommen.
Wie können wir nun überprüfen, wodurch die maßgebliche Änderung hervorgerufen wird und ob sie EnEV und DIN-konform ist? Ist der Punkt bekannt?
Für Hilfe wären wir sehr dankbar.
mit besten Grüßen,
Matthias Hampe (ina Planungsgesellschaft mbH)