Hallo Herr Obermüller,
wenn ich bei der Berechnung des Zinsvorteils eine Laufzeit von 10 Jahren angebe, was bei kleineren Einzelmaßnahmen durchaus sinnvoll und nach KfW auch möglich ist, ändert sich der Wert des Zinsvorteils im Vergleich zur vorher angegebenen Laufzeit nicht und es kommt bei der Berechnung die Fehlermeldung: Die Laufzeit muß größer sein als die Zinsbindung. Die Laufzeit von 11 Jahren funktioniert noch.
Man müsste doch auch 10 Jahre Laufzeit angeben können?
Schöne Grüße gb
Fehlermeldung bei Zinsvorteil mit Laufzeit 10 Jahre
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Re: Fehlermeldung bei Zinsvorteil mit Laufzeit 10 Jahre
Hallo,
gben Sie bei der Zinsbindung dann 9 Jahre ein, dann geht es wieder.
Andreas Obermüller
gben Sie bei der Zinsbindung dann 9 Jahre ein, dann geht es wieder.
Andreas Obermüller
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Re: Fehlermeldung bei Zinsvorteil mit Laufzeit 10 Jahre
Das Ergebnis ist dann nicht ganz korrekt, was aber vermutlich zu vernachlässigen wäre. Allerdings würde ich dem Kunden gerne das dazugehörige Formular präsentieren und das stimmt dann natürlich mit einer Zinsbindung von 9 Jahren und einer Laufzeit von 10 Jahren nicht ganz mit der KfW-Vorgabe überein.
Vielleich können Sie das bei Gelegenheit anpassen, damit eine Zinsbindung und eine Laufzeit von 10 Jahren möglich ist.
Gruß gb
Vielleich können Sie das bei Gelegenheit anpassen, damit eine Zinsbindung und eine Laufzeit von 10 Jahren möglich ist.
Gruß gb
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Re: Fehlermeldung bei Zinsvorteil mit Laufzeit 10 Jahre
Nein, tut mir leid, das kann ich nicht ohne Weiteres anpassen, da die Tabelle der BAFA ja explizit die Zeit nach der Zinsbindung mit einem höheren Zins mit berücksichtigt. Da müsste man eine andere Tabelle berechnen, das habe ich derzeit nicht vor.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller