Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bearbeite momentan ein Reihenendhaus Bj '65 das gegenüber dem Nachbarhaus um 75 cm versetzt steht. Das heißt, die Kommunwand grenzt auf einer Länge von 75 cm an Außenluft. Allerdings gehört die Kommunwand nur zur Hälfte zum betreffenden Haus. Der Teil der an Außenluft grenzt gehört zum Nachbarhaus.
Wie muss ich das bei der Berechnung berücksichtigen? Muss ich so tun als ob die Kommunwand im betreffenden Bereich vollständig zum Gebäude gehört, oder wäre das über den Wärmebrückenzuschlag abgedeckt?
Die Wand kann leider von außen nicht gedämmt werden, der Nachbar ist derzeit nicht damit einverstanden. Im Haus befindet sich das eigentlich unbeheizte Treppenhaus, das aber für die Berechnung in der beheizten Hülle liegt.
Bisher konnte mir leider niemand weiterhelfen.
AnnaH
Reihenendhaus zum Nachbarhaus versetzt
Re: Reihenendhaus zum Nachbarhaus versetzt
Dieses Stück Aussenwand ist einfach eine ungedämmte Aussenwand, egal wem Sie gehört und für die EneV-Berechnung ist hier in jedem Fall die Grenze der beheizten Hülle, also das Aussenmaß anzusetzen. Sofern ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 10% gewählt wird, ist diese Wärmebrücke sicherlich enthalten, wenngleich geprüft werden sollte, welche Oberflächentemperaturen innen entstehen, um eine Tauwasserbildung auszuschliessen.
Re: Reihenendhaus zum Nachbarhaus versetzt
D.h., dass ich die Wand als Außenwand betrachten muss, egal, ob ich den Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/m²K ansetze oder die Wärmebrücken einzeln nachweise. Oder habe ich das falsch verstanden?
Die betreffende Wand und auch die angrenzedene gedämmte Außenwand sollen innen einen Wärmedämmputz erhalten um Tauwasserbildung auszuschließen.
Die betreffende Wand und auch die angrenzedene gedämmte Außenwand sollen innen einen Wärmedämmputz erhalten um Tauwasserbildung auszuschließen.
-
- Administrator
- Beiträge: 6418
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Reihenendhaus zum Nachbarhaus versetzt
Die Wand ist zunächst ein normales Außenbauteil. Die Wärmebrücken sind ein zweiter Punkt, mit Zuschlag 0,10 W/m²K hat man diese wohl erledigt, wenn man nicht genau rechnen will. Viele Wärmebrücken sind im Übrigen an schecht gedämmten Bauteilen KLEINER als an gut gedämmten Bauteilen, daher muss hier der Wärmebrückenverlust nicht unbedingt hoch sein.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Reihenendhaus zum Nachbarhaus versetzt
Danke! Die Wärmebrücken müssen eh einzeln nachgewiesen werden, da KfW 55 erreicht werden soll. Ich war mir (wie einige Kollegen auch) nur nicht sicher, wie ich dieses Stück Wand in der Berechnung behandeln muss. In diesem Fall wirkt sich das ja auch auf Ve aus, da ich im Bereich der Kommunwand, die an Außenluft grenzt, ein anderes Außenmaß ansetzen muss.