Treppenhaus im gemischt genutzten Gebäude
Verfasst: 20. August 2014, 13:54
Hallo,
ich erstelle einen Bedarfsausweis für die Wohnungen in einem Bürogebäude mit 16 % Anteil Wohnungen .
Das DG enthält die Wohnungen.
Treppenhaus und Aufzug sind durchgehend von UG bis DG.
Ich würde darum bei Ausweis für die Wohnungen das Treppenhaus nicht berücksichtigen, sondern den Anteil im DG dem NWG zurechnen.
Die im DG ans Treppenhaus angrenzenden Wände möchte ich als AW zu niedrig beheizt eingeben.
Kann man so verfahren ?
Und
die Flachdachterrassen der Wohnungen ( alles auf einer Ebene) haben eine elektrische Beheizung zur Schneefreiheit.
Bei den Wohnungen würde ich das nicht berücksichtigen, da ja für den Heizwärmebedarf nicht relevant.
Beim darunterliegenden Bürogeschoss reduziert es -trotz dicker Flachdachdämmung, den Heizwärmebedarf, aber wie kann das ermittelt werden?
Der Stromverbrauch für diese Heizung wird gesondert erfasst und würde ich dem NWG anrechnen.
Vielen Dank für eine Antwort.
ich erstelle einen Bedarfsausweis für die Wohnungen in einem Bürogebäude mit 16 % Anteil Wohnungen .
Das DG enthält die Wohnungen.
Treppenhaus und Aufzug sind durchgehend von UG bis DG.
Ich würde darum bei Ausweis für die Wohnungen das Treppenhaus nicht berücksichtigen, sondern den Anteil im DG dem NWG zurechnen.
Die im DG ans Treppenhaus angrenzenden Wände möchte ich als AW zu niedrig beheizt eingeben.
Kann man so verfahren ?
Und
die Flachdachterrassen der Wohnungen ( alles auf einer Ebene) haben eine elektrische Beheizung zur Schneefreiheit.
Bei den Wohnungen würde ich das nicht berücksichtigen, da ja für den Heizwärmebedarf nicht relevant.
Beim darunterliegenden Bürogeschoss reduziert es -trotz dicker Flachdachdämmung, den Heizwärmebedarf, aber wie kann das ermittelt werden?
Der Stromverbrauch für diese Heizung wird gesondert erfasst und würde ich dem NWG anrechnen.
Vielen Dank für eine Antwort.