Verschattungsfaktor fs
Verfasst: 11. August 2014, 17:56
Liebe Kollegen,
meine Frage betrifft den Verschattungsfaktor fs im EnEV / KfW Nachweis:
In der EnEV Anlage 1, Tabelle 3 wird für den Verschattungsfaktor fs ein Standardwert von 0,9 angegeben - wenn die baulichen Bedingungen nicht detailliert berücksichtigt werden.
In der DIN 4108 / 6 steht dann detailliert wie die genaue Ermittlung von fs funktioniert, bei entsprechenden geometrischen Gegebenheiten wie Selbstverschattung durch Balkone, Überstände etc.
Bei einer Energieberatung mit freien Randbedingungen ermittle ich selbstverständlich diesen Faktor möglichst genau, da die solaren Gewinne dadurch massiv beeinflusst werden.
Aber was MUSS ich im EnEV Nachweis tun, MUSS ich auch im EnEV Nachweis diesen Weg des detaillierten Nachweises gehen - und wo steht das?
Konkreter Hintergrund meiner Frage sind die technischen FAQ der KfW, nach denen das Referenzgebäude nach KfW IMMER den Faktor fs=0,9 verwendet. In einem konkreten Fall (Effizienzhaus 70) habe ich für den EnEV Nachweis die Verschattung detailliert berücksichtigt und fs individuell ermittelt, Das Referenzgebäude verwendet ebenfalls diese Reduzierungen von fs und das Ergebnis ist bei 30,2% des Grenzwertes. Schalte ich aber in den KfW-Nachweismodus verringert sich der Qp Grenzwert da das KfW-Verfahren diese Reduzierungen von fs nicht nachvollzieht und der Wert sinkt auf 26,8% = kein Effizienzhaus!
Wennn ich also schon im EnEV Nachweis nur fs = 0,9 verwende klappt der Nachweis auch bei der KfW. Daher die Frage nach den MUSS der detaillierten fs Ermittlung.
Gruß
M.Schönau
meine Frage betrifft den Verschattungsfaktor fs im EnEV / KfW Nachweis:
In der EnEV Anlage 1, Tabelle 3 wird für den Verschattungsfaktor fs ein Standardwert von 0,9 angegeben - wenn die baulichen Bedingungen nicht detailliert berücksichtigt werden.
In der DIN 4108 / 6 steht dann detailliert wie die genaue Ermittlung von fs funktioniert, bei entsprechenden geometrischen Gegebenheiten wie Selbstverschattung durch Balkone, Überstände etc.
Bei einer Energieberatung mit freien Randbedingungen ermittle ich selbstverständlich diesen Faktor möglichst genau, da die solaren Gewinne dadurch massiv beeinflusst werden.
Aber was MUSS ich im EnEV Nachweis tun, MUSS ich auch im EnEV Nachweis diesen Weg des detaillierten Nachweises gehen - und wo steht das?
Konkreter Hintergrund meiner Frage sind die technischen FAQ der KfW, nach denen das Referenzgebäude nach KfW IMMER den Faktor fs=0,9 verwendet. In einem konkreten Fall (Effizienzhaus 70) habe ich für den EnEV Nachweis die Verschattung detailliert berücksichtigt und fs individuell ermittelt, Das Referenzgebäude verwendet ebenfalls diese Reduzierungen von fs und das Ergebnis ist bei 30,2% des Grenzwertes. Schalte ich aber in den KfW-Nachweismodus verringert sich der Qp Grenzwert da das KfW-Verfahren diese Reduzierungen von fs nicht nachvollzieht und der Wert sinkt auf 26,8% = kein Effizienzhaus!
Wennn ich also schon im EnEV Nachweis nur fs = 0,9 verwende klappt der Nachweis auch bei der KfW. Daher die Frage nach den MUSS der detaillierten fs Ermittlung.
Gruß
M.Schönau