Energieausweis

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Fritz
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Energieausweis

#1 Beitrag von Fritz »

Hallo,
bei aneiandergereiheter Bebauung dürfen die Anforderungen der EnEV gem. Auslegung zu Anlage 1 Nummer 2.6 auf die gesamte Reihe bezogen werden.
Energieausweise sind jedoch für jedes Gebäude einzelnen auszustellen.
Welche Werte sind in den EA einzutragen? Die Werte der Gesamtberechnung oder ist jedes Gebäude für den EA neu zu berechnen ?
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Energieausweis

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn Gebäude zusammenhängend berechnet werden, dann gibt es auch nur einen Energieausweis für die Gebäude. Der EAW kann dann in der Ausfertigung mehrfach kopiert werden.

Andreas Obermüller
Sandra Lehn
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Re: Energieausweis

#3 Beitrag von Sandra Lehn »

In der angesprochenen Auslegung ist die Rede von aneinandergereihten Gebäuden, die gleichzeitig erstellt werden - wie verhält es sich bei der Sanierung des Bestandes? Bei drei aneinander gereihten Gebäuden mit je 8 WE und einer gemeinsamen Heizungsanlage, kann ich hier auch wie ein Gebäude rechnen?
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Energieausweis

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich würde das nicht machen. Ich würde jedes Gebäude für sich rechnen und jedes mit einer gedachten eigenen Heizung. Das ist im Sinne der EnEV weitgehend korrekt. Man kann die Verteilerleitungen ggf. länger machen, wenn es erforderlich erscheint. (Das ist natürlich, wie immer, meine private Meinung dazu!)

Andreas Obermüller
Sandra Lehn
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Re: Energieausweis

#5 Beitrag von Sandra Lehn »

OK, danke für Ihre Einschätzung.
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