oberste Geschossdecke/Dach

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Sandra Lehn
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oberste Geschossdecke/Dach

#1 Beitrag von Sandra Lehn »

Beim Nachrüsten im Bestand muss laut EnEV die oberste Geschossdecke, wenn unten beheizter Wohnraum und oben unbeheiztes Dach, entsprechend gedämmt werden, so dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²K) nicht überschreitet. Dies Forderung gilt als erfüllt, wenn stattdessen das darüberliegende Dach gedämmt wird.

Nun habe ich folgenden Fall: meine thermische Hülle in den Stammdaten ist begrenzt durch die Außenwände, Treppenhauswände (denn das Treppenhaus habe ich als unbeheizt angesetzt), nach unten Decke zum Keller und nach oben die eine Hälfte des Gebäudes durch das Dach (weil ausgebaut), die andere Hälfte durch die oberste Geschossdecke (weil nicht ausgebaut und ungedämmt).
Ich habe verschiedene Sanierungsvarianten berechnet. Wenn ich den ausgebauten Teil des Daches so belassen wie er ist, müsste ich nur im unausgebauten Teil die oberste Geschossdecke dämmen. Das ist so weit noch klar.
Wenn ich jedoch die Außenwände dämme muss ich auch das Dach anfassen (da es aktuell keinen Überstand hat). In diesem Fall würde ich das gesamte Dach dämmen, nicht nur den ausgebauten Teil. Dann könnte ich ja die Dämmung auf der obersten Geschossdecke nach der Definition in der EnEV weg lassen. Jedoch ist ein Teil des Daches nach wie vor unbeheizt. Ist dann die Geschossdecke trotzdem noch ein Teil meiner thermischen Hülle? Oder kann ich die dann als Bauteil in der Variante mit Dachdämung raus löschen?
Und wenn ich das Dach als thermische Hülle nehme, muss ich dann das beheizte Volumen vergrößern? Aber ein Teil des Daches ist ja gar nicht beheizt? Wie muss ich das eingeben?
Andreas Obermüller
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Re: oberste Geschossdecke/Dach

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es kommt ein bisschen auf die Größe des unbeheizten Dachteils an, aber man darf nach allgemeiner Sicht auch unbeheizte Bereiche in das beheizte Volumen mit aufnehmen, wenn die gedämmte Hülle den unbeheizten Bereich umschliesst. Das gilt für den Keller (gedämmter Keller), das Treppenhaus und eben auch Dachbereiche. Diese sind dann "indirekt beheizt" oder "mitbeheizt". Nur wenn der "mitbeheizte Bereich" unsinnig groß wird, muss man überlegen, wie man das anders lösen kann. (In der EnEV 2014 ist das leider nicht mehr so klar definiert wie in der EnEV 2009, ich habe aber vom Ministerium erfahren, dass es nicht beabsichtigt war, hier etwas zu ändern...)

Andreas Obermüller
Sandra Lehn
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Re: oberste Geschossdecke/Dach

#3 Beitrag von Sandra Lehn »

Gut, dann würde ich es so interpretieren, dass ich in den Stammdaten Treppenhaus und nichtausgebautes Dach (besteht nur aus Sparren und Ziegeln also ziemlich durchlässig ktuell) weg lasse, in der minimalen Sanierungsversion (Kelledecke und oberste Geschossdecke) auch, jedoch wenn ich die komplette Gebäudehülle mache, würde ich Dach und Treppenhaus mit rein nehmen. Allerdings sind dann die Ergebnisse zur Energieeinsparung nicht mehr richtig vergleichbar, weil ja die Volumen ganz unterschiedlich sind?
Andreas Obermüller
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Re: oberste Geschossdecke/Dach

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, das ist schwer vergleichbar. Aber das kann man wohl in diesen Fällen nicht vermeiden.

Andreas Obermüller
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