Bezugsfläche DIN V 18599

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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FH_ina
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Bezugsfläche DIN V 18599

#1 Beitrag von FH_ina »

Bei einer Energiebilanz für ein Wohngebäude nach DIN V 18599 wird weiterhin nach der Bezugsfläche Awohn (beheizte Wohnfläche) gefragt.
Wo genau finde ich den Verweis auf diese Bezugsfläche in der Norm?

Selbst bei der Ermittlung der TWW-Bedarfs bezieht sich die Norm für Wohngebäude auf die NGF (DIN V 18599-10, Tabelle 4).
Danke!
orangeplus

Re: Bezugsfläche DIN V 18599

#2 Beitrag von orangeplus »

In Forum gibt es dazu folgenden Hinweis von H. Obermüller
Andreas Obermüller hat geschrieben:Wenn Sie nach DIN 18599 rechnen, hängt Angf nicht von Ve ab! Nur An hängt von Ve ab, das spielt hier keine Rolle. (Angf wird bei der Zone eingegeben, im Moment ist das identisch mit Awohn, das werde ich aber in der nächsten Version trennen, da das keine identischen Werte sind. Awohn wird für den Bedarf Warmwasser verwendet.)

Andreas Obermüller
Findet sich im Thread viewtopic.php?f=1&t=2608#p9390
Andreas Obermüller
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Re: Bezugsfläche DIN V 18599

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Für die Berechnung der DIN 18599:2011 wird Angf (Nettogrudfläche) benötigt. In der nächsten Version wird das auch so einzugeben sein. Die Wohnfläche wird nur für die Hilfsweise Berechnung von An verwendet, wenn es ein Verbrauchsausweis wird. TW-Bedarf wird auch aus der Angf berechnet, das habe ich in dem anderen Beitrag falsch geschrieben, sorry. Die Bezugsfläche bleibt aber nach wie vor An. (Warum man nun zwingend zwei Flächen für Wohngebäude braucht, wissen wohl nur die Macher der EnEV...)

Andreas Obermüller
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