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Infrarotheizung

Verfasst: 23. Juni 2014, 13:39
von gelbzitroenchen
Hallo Herr Obermüller - ich habe einen Neubau ohne Zentralheizung - nur mit Infrarot-Plattenheizkörper - ist es möglich diese in das Programm einzuarbeiten?
Zusätzlich wird eine Photovoltaik-Anlage installiert - kann man damit die Anforderungen des Wärme eeg Gesetz einhalten?

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 23. Juni 2014, 17:23
von Andreas Obermüller
Eine Infrarotheizung ist einfach eine elektrische Direktheizung, diese gibt es im Programm als Erzeuger. Es wird natürlich bei Strom als Energieträger nicht einfach, den Nachweis einzuhalten.

Eine PV-Anlage wird für das EEWärmeG nicht herangezogen. Daher muss der EnEV-Nachweis um 15% unterschritten werden (Ersatzmaßnahme). Der PV-Strom kann aber, wenn er vorrangig selber verwendet wird, gemäß EnEV §5 für den Strom aus der EnEV-Berechnung angerechnet werden. Den PV-Stromertrag geben Sie als Monatswert unter "Grundlagen" ein.

Andreas Obermüller

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 23. Juni 2014, 17:51
von orangeplus
Bei der Anrechnung von Strom aus PV und KFW Fördermitteln aber unbedingt die techn. FAQ der KFW beachten - die Anrechnung ist nur zulässig, wenn die Verträge auch entsprechend abgeschlossen werden! Es zählt nicht die Bilanz, sondern der Strom muss in jedem Fall zuerst für die gesamte Anlagentechnik verbraucht werden und nur der Überschuss wird eingespeist. Bei der WP meist wenig sinnvoll, in diesem Fall vermutlich auch, wegen der Zweitarifmessung, die dann wegfällt. Im Januar gab es hierzu schonmal hier viewtopic.php?f=2&t=2928 einen Beitrag.

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 10. Juni 2021, 10:55
von C.Hanusch
verschiedene Hersteller von Infrarotheizplatten werben mit der Erreichung vom EH55- oder sogar EH40-Standard. Weiß jemand wie man diesen Nachweis erbringen kann? Ich schaffe mit Elektrodirektheizung, Dämmstandard zwischen EH55 und EH40 (refH'T 37% unterschritten), PV, Blower-Door und WRG gerade einmal die GEG-Anforderungen Qp einzuhalten. Die Eingabe eines Stromspeichers hat keine Auswirkungen (Programmfehler?), wäre aber vermutlich die einzige Chance.

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 10. Juni 2021, 11:00
von Andreas Obermüller
Es gibt meines Wissens hier keinen Programmfehler. Der Stromspeicher hat bei Strom-Direktheizungen keine Auswirkung auf das Ergebnis. (Berechnung erfolgt nach §23 (4))
Ich halte es nur mit sehr großer PV-Anlage für möglich, das GEG deutlich zu unterschreiten. Trotzdem bleibt es eine energetisch höchst ineffiziente Art der Heizung, kostbaren Strom direkt in Wärme umzuwandeln. Wenn wir irgendwann regenerativen Strom im Uberfluss haben, wäre das eine Option.

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 10. Juni 2021, 11:17
von C.Hanusch
wir würden auch keine Elektrodirektheizung empfehlen, stolpern aber immer wieder über solche Werbeaussagen. Im GEG §23 (4) steht nichts zu Speichern, sind Sie sicher dass sie nicht berücksichtigt werden dürfen? Hier würde doch ein Stromspeicher noch am ehesten wirklich Sinn machen.

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 10. Juni 2021, 11:39
von Andreas Obermüller
In §23 (4) GEG steht, dass der Stromertrag aus PV monatlich mit dem Strombedarf aus GEG verrechnet werden muss. Dies soll (da haben wir beim Ministerium nachgefragt) der bisherigen Regelung der EnEV entsprechen. Das könnte aber ein Fall für eine Auslegungsfrage werden. Bisher habe ich aber keine anderen Informationen. Fachlich gesehen würde ein Stromspeicher auch kein besseres Ergebnis liefern, da im Moment ja davon ausgegangen wird, dass der erzeugte PV-Strom vollständig (100%) für den GEG-Bedarf zur Verfügung steht. Ein ausreichend großer Speicher wird also "implizit" sowieso schon angesetzt und ein Anteil für anderen Bedarf (Haushalt, Beleuchtung) wird auch nicht abgezogen.

Re: Infrarotheizung

Verfasst: 10. Juni 2021, 11:44
von C.Hanusch
danke für die Erläuterung, das macht Sinn!

Weiß jemand anderes wie dann mit vernünftigen Mitteln ein EH55 oder -40 mit Infrarotheizung erreicht werden kann?